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Ribe1984 hat diese Frage gestellt
Hallo,

bei meiner letzten Wohnungsübergabe stellt sich mir eine Frage, ob die Wohnungsübergabe überhaupt zulässig war. Denn die wurde von der Frau des Hausmeisters durchgeführt, die soweit ich weiß keine Mitarbeiterin der Hausverwaltung ist und nach meiner Meinung hätte ich die Wohnungsübergabe mit meiner Nachbarin machen können. Denn die Frau wusste auch nicht was auf das Übergabeprotokoll geschrieben werden soll, jetzt verweigert mir mein letzter Vermieter die Rückzahlung der Kaution+Zinsen. Alle Dinge die auf dem Übergabeprotokoll stehen, standen auch schon auf dem Protokoll wo ich eingezogen bin bzw. wurden während meiner Mietzeit von mir schriftlich gemeldet, aber nie behoben. Allerdings erhalte ich vom Vermieter auch keine schriftliche Stellungnahme zu den Mängeln und warum er meine Kaution zurück hält, die habe ich telefonisch beim Vermieter angefordert. Im Mietvertrag steht nur, das die Wohnung besenrein übergeben werden muss und das habe ich getan.

2 Kommentare zu „Ist Wohnungsübergabe durch Frau vom Hausmeister zulässig?”

Berthelstal Experte! 05.11.2010 13:52

Sie geben die Wohnung an Ihren Vermieter oder seinen Beauftragten zurück.
In der Regel wird dazu ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung angefertigt und von beiden unterschrieben. Was sie da und ob Sie überhaupt unterschrieben haben, wissen nur Sie und nicht hier das Forum.
Der Vermieter kann sich mit der Rückzahlung der Kaution bis 6 Monate Zeitlassen.

Bladder Experte! 05.11.2010 18:35

M.M.n. kann sich das Zurückbehalten der Kaution nur noch auf eine offene Betriebskostenabrechnung beziehen.

Es ist sonst kein Grund zu erkennen. Der Vermieter darf bis zur Abrechnung ca. den 3-4-fachen Betrag einer monatlichen Abschlagszahlung als Sicherheit zurückbehalten.
Liegen sonst keine Forderungen vor, ist der Restbetrag vorher auszuzahlen.

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