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satorastora hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum :)

Ich hoffe ihr könnt mir Anstöße in die richtige Richtung geben.

Folgende Situationen: 1. Mein Arbeitgeber hat ein großes Haus von einer Privatperson gemietet und vermietet in diesem Haus Zimmer an Studenten, Schüler Zivis usw. Der Hausbesitzer behauptet jederzeit, ohne Anmeldung, auch in Abwesenheit des Bewohners in jedes Zimmer zu dürfen (und macht davon auch mindestens 1x die Woche gebrauch) da er das von meinem Arbeitgeber (also seinem Mieter) erlaubt bekommen hat. Ich möchte das nicht! Der hat hier nix verloren!
2. behauptet er das Objekt als Nichtraucherhaus an meinen Arbeitgeber vermietet zu haben und verbietet mir das rauchen auf Fluren und Gängen (was ja auch sein recht ist) aber auch in meinem Zimmer! Darf er das? (ich rauche etwa 3 Zigaretten am Tag in diesem Raum also Schäden entstehen wohl kurzfristig keine dadurch und ich habe in meinem Mietvertrag KEINE Nichtraucherklausel oder ähnliches unterschrieben) dann kommen noch viele Kleinigkeiten dazu, wie zum beispiel soll ich die gemeinsame Küche putzen obwohl ich sie noch nie betreten habe, die Heizung funktioniert nicht, die Fenster sind undicht... aber das ist alles nicht so wichtig, ich möchte hauptsächlich nicht das der hier in meinen Privaten Sachen rumlatscht das ist das wichtigste :-)

Mit besten Dank im Voraus

Satorastora

2 Kommentare zu „Ich hab doch keine Ahnung...”

anigerb 13.10.2009 08:46

Hi,
ich hatte auch das Problem, dass meine Vermieterin ständig in meine Wohnung gegangen ist - zum lüften, oder auch zum Biomüll entsorgen, usw. Dein Vermieter hat kein Recht einfach in deine Wohnung zu gehen. Wenn dann muss er es vorher mit dir telefonisch oder schriftlich einen Termin machen. Leider interresiert das die meisten in dem Fall überhauptnicht. Du kannst z. B. das Schloss auswechseln lassen. Kostet zwar bisschen was, aber dafür hast du dann deine Ruhe. Ich hab mir eine neue Wohnung gesucht, damit war der Fall dann erledigt.

smile30625 Experte! 13.10.2009 09:23

Hallo,

das Betreten der Wohnungen durch den Eigentümer ist schlicht Hausfriedensbruch. Sie sollten sich das schriftlich verbitten (und zwar sowohl gegenüber dem Vermieter als auch gegenüber dem Eigentümer).

Falls Sie Stress mit Ihrem Arbeitgeber befürchten, ist die Lösung von anigerb die Richtige.

Viele Grüße
smile

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