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Jennepenne hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne in einem 1-Appartmentzimmer mit einer Dachterrasse (mit Pool), die über den Hausflur zugänglich ist. In meinem Mietvertrag steht, dass in der Miete die Nutzung der Terrasse inklusive Pool durch einen Aufschlag der Nebenkosten jedem Mieter gestattet ist. Jedoch ist es den Bewohnern des Hauses nicht gestattet, auf der Gemeinschaftsterrasse Besuch zu empfangen, dies steht auf einem kleinen Zettel an der Zugangstür zur Terrasse. Sollten die Mieter mit Besuch durch Kontrollen erwischt werden, würde das strafrechtlich verfolgt werden.

Können die Vermieter den Besuch untersagen, wenn die Nutzung mietvertraglich geregelt ist?

Danke und mit freundlichen Grüßen,

J.

1 Kommentar zu „Gemeinschaftsterrasse, Besucher verboten?”

forsetis Experte! 17.08.2016 18:41

Wenn mietvertraglich festgelegt ist, dass nur Mieter den Poolbereich nutzen dürfen, dann ist doch daran nichts auszusetzen. Fremde Personen sind nun mal keine Mieter, oder?
Eine strafrechtliche Verfolgung ist natürlich Dummfug, denn der Staatsanwaltschaft geht solcher Kindergartenkram am Hintern vorbei.

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