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Heizung/fehlende
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Heizung/fehlende
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Heizung/fehlende
Wenn sich 34 % der gemieteten Wohnfläche nicht beheizen lässt, darf Ihr Mieter um 15 % die Miete mindern (AG Kerpen, Urteil vom 7.3.1975 3a C 398/74).
Stichwörter:
heizungfehlende
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