Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Dalmar hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben eine Frage bezüglich Grundsteuer.
Im letzten Jahr haben wir zum 01. April eine Wohnung gekauft, die auch im April neu vermietet wurde.
Die Grundsteuer des Jahres 2013 wurde von der Verkäuferin bezahlt. Die Nebenkostenabrechnung
für die Monate April bis Dezember 2013 bekommt der neue Mieter natürlich jetzt von uns.

Lt. Mietvertrag sind die Grundsteuer Teil der Betriebskosten. Allerdings haben wir diese natürlich
in 2013 nicht real bezahlt.

Wie wird in solch einem Fall generell verfahren?
Sollte man die anteilige Grundsteuer (9 Monate 2013) dennoch auf den Mieter umlegen?
Würde man sich auf den Standpunkt stellen können, daß die von der Verkäuferin bezahlte
Grundsteuer 2013 sozusagen in den Kaufpreis eingepreist war?




Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Hilfe.

4 Kommentare zu „Grundsteuer”

forsetis Experte! 26.05.2014 17:17

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie von mir keine Antwort bekommen, da Ihre Frage mit Mietrecht nichts zu tun hat. Antworten erhalten Sie mit Sicherheit bei Ihrer Interessenvetretung Haus&Grund, oder bei einem Anwalt.

Dalmar 26.05.2014 20:39

Wie heißt denn das Recht, mit dem die Frage was zu tun hat?
Wenn man die Antwort nicht weiß, kann man auch einfach den Mund halten.

forsetis Experte! 27.05.2014 09:21

Ich habe es geahnt, dass die Anfrage von jemandem stammt, der reichlich naiv ist. Ich könnte es auch anders ausdrücken, aber dann ist die Gefahr gegeben, dass ich knapp an einer Beleidigung vorbei rutsche.

Mietrecht regelt die Bedingungen, Vertragsverhältnissen zwischen Mieter und Vermieter, nicht zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie. Und wer hier den Mund halten soll, haben Sie ja zur Genüge bewiesen.

Klaurius 11.06.2014 12:11

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.