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AnnaMoos hat diese Frage gestellt
Hallo. Ich bin seit Februar 2019 Mieterin in meiner aktuellen Wohnung. Ich habe damals noch 300 km weit weg gewohnt und bin erst Ende März wirklich eingezogen, ich war also nicht vor Ort. Ich habe damals vor Abschluss des Mietvertrags (telefonisch) nachgefragt, ob die Wohnung noch gestrichen wird (die Wände waren zum Teil bunt und mit Malereien etc.). Der Vermieter gab mir die Auskunft, dass ich entweder beim Ein- oder Auszug streichen muss. Ich habe ihm darauf hin per Mail geschrieben, dass ich dann lieber bei meinem Auszug streichen will, weil ich damals eben noch nicht vor Ort war und dass wir das dann (so hatten wir es am Telefon besprochen) so im Mietvertrag festhalten können. Die Wohnung wurde daraufhin vom Vermieter weiß gestrichen (durch eine Malerfirma) und im Mietvertrag steht, dass ich beim Auszug streichen muss.
Nun ziehe ich nach 2 Jahren aus und die Wohnung sieht nach wie vor aus wie neu. Es ist m.E. nach völlig unnötig, diese jetzt zu streichen. Der Vermieter besteht aber darauf bzw. hat er mir das Angebot gemacht, die Hälfte der Kosten für den Maler von damals zu übernehmen und die Wohnung dann ungestrichen zu belassen.
Als "Beweis" für meine Renovierungspflicht hat er den Mietvertrag mit der entsprechenden Klausel sowie meine E-Mail, in der ich ihm bestätige, dass ich beim Auszug streiche und wir das so im Mietvertrag festhalten können.
Ich habe bereits erfahren, dass eine solche "starre" Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist, aber wie sieht es mit meiner E-Mail aus?
Vielen Dank für eine Antwort.

1 Kommentar zu „Renovierungspflicht”

forsetis Experte! 18.02.2021 09:18

Starre Zeiten zur Renovierung hat der Bundesgerichtshof schon vor langer Zeit für ungültig erklärt. Eine Zeit von 2 Jahren ist mehr als starr. Auch eine Kostenteilung bei der Renovierung durch einen Malerbetrieb hat der BGH abgelehnt. Heute muss nur noch renoviert werden, wenn es objektiv erforderlich ist, bzw. optische Schäden vorhanden sind. In ihrer Mail damals haben Sie ja nichts anderes zugesagt, was der heutigen Rechtsprechung entspricht.

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