Wohnen und leben
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overload hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem:

Wir erwarten im Juni unser erstes Kind und sind derzeit verzweifelt auf der Suche nach einer Wohnung. Dann haben wir die passende Wohnung gefunden. Leider stellte sich nachträglich heraus, dass die Wohnung einen WBS benötigt.
Die Wohnungsverwaltung, die das entsprechende Gebäude verwaltet, würde uns gerne als Mieter in dem Haus haben, da sich dadurch die Mieterstruktur aus Sicht der Verwaltung vorteilhaft verändern würde.
Ich bin aus gesundheitlichen Problemen derzeit im frühzeitigen Mutterschutz. Ab Juli werde ich mich offiziell in Elternzeit befinden. Mein monatliches Einkommen wird dann ca.1000€ monatlich betragen.
Mein Freund wird ebenfalls 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Er ist teilselbstständig. Gesicherte monatliche Einnahmen bezieht er aus dem in Teilzeit ausgeführten Angestelltenverhältnis . Die Einnahmen belaufen sich monatlich auf ca.550€. Außerdem ist er freiberuflicher Autor, Deutschlehrer und Dozent. Die Einnahmen sind schwankend und nicht gesichert. Um seiner selbstständigen Arbeit nachgehen zu können, benötigt er ein Arbeitszimmer.
Momentan leben wir in getrennten Wohnungen, wollen aber wegen dem Baby natürlich gerne zusammen leben. Da wir beide jeweils eine 2-Zimmer-Wohnung bewohnen, ist das nicht machbar, da wir auf jeden Fall zusätzlich zum Kinderzimmer ein Arbeitszimmer benötigen.Da unsere Mietverträge am 31.03.10 auslaufen, müssen wir wirklich dringend und schnell umziehen!

Sind das ausreichende Gründe für einen WBS? Unsere derzeitigen Einnahmen liegen über der Bemessungsgrenze.

1 Kommentar zu „Gründe für WBS”

edy Experte! 14.03.2010 20:40

Hallo overload,

http://www.tib.de/obj/Infoblatt%20Wohnberechtigungsschein.pdf

Ich würde allerdings mal persönlich zum
zuständigen Amt gehen.
lg
edy

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