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der-dummkopf hat diese Frage gestellt
Habe am Freitag eine fristlose Kündigung via Email von meinen Vermieter erhalten.
Grund hat er keinen angegeben, denke aber das ich ihm zu problematisch bin da ich auch meinen Recht als Mieter bestehe. Er schrieb das ich die Wohnung am 10.10 übergeben sollte. Da ich aber bis zum 31.10.11 Miete bezahlt habe und ich auf die schnelle keine neue Wohnung finden würde habe ich dies ihn so zurückgemailt. In der Antwort kam da ich nicht bereit bin kurzfristig auszuziehen, ziehe er die Kündigung zurück und bestehe auf dem weiterführen des Mietvertrages.

Jetzt meine Frage, kann er so einfach die Kündigung zurückziehen und kann ich mich auf diese Mail beziehen wenn ich ohne Kündigungsfrist ausziehen will.

Danke für Antworten.

4 Kommentare zu „Fristlose Kündigung”

mono Experte! 12.10.2011 19:44

Diese Kündigung ist a priori unwirksam. Für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen ist zwingend die schriftform vorgeschrieben. Eine per Email ausgesprochene Kündigung erfüllt dieses Kriterium nicht.

Des Weiteren hat der Mieter sein berechtigtes Interesse darzulegen - vorliegend auch nicht geschehen. Weiteres hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/K_ao_vermiet.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_zverzug.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuendig_aussero.htm

mono Experte! 12.10.2011 19:45

Des Weiteren hat der Mieter sein berechtigtes Interesse darzulegen - vorliegend auch nicht geschehen.
Der Vermieter hat natürlich sein berechtigtes Interesse darzulegen.

Bladder Experte! 13.10.2011 06:30

Ich sehe das auch so wie mono.

Die Kündigung ist unwirksam!

Berthelstal Experte! 14.10.2011 09:28

Da die Kündigung unwirksam ist, wie bereits dargelegt, können Sie natürlich nun auch nicht ohne Kündigungsfrist ausziehen. LOGO!

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