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Hausfassade/schadhafte
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Hausfassade/schadhafte
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Hausfassade/schadhafte
Die Hausfassade ist schadhaft und die Wände sind feucht. Die gemieteten Räume kann der Mieter nicht vollständig nutzen. Daher darf er seine Miete um 50 % mindern (LG Berlin, GE 1991, S. 573).
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