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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Fensterbordell im Wohngebäude - Mangel

Ein nach Beginn des Wohnraummietvertrages im Gebäude eröffnetes Fensterbordell begründet keine Mietminderung.

Amtsgericht hamburg, Urteil vom 22.02.2002, AZ 47 C 666/00, WM 2002, S. 264
Stichwörter: mangel + wohngebäude + fensterbordell

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