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nighty hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen , Ich bin am 1.1.2011 ,in ein Haus , zur Miete gezogen . Beim Einzug war das Haus nicht grundgereinigt bzw. nocht nicht fertiggestellt. Was es bis heute noch nicht ist .
Die komplette Aussenanlage ist eine gigantische Baustoff lagerwiese. Überall sind metergrosse Löcher Mit Bauschutt und Wasser . Die Fensterwurden nur von innern verputzt und von aussen fehlt noch jegliche Abdichting und Verschahlung .
Alle Ecken im Haus sind gerissen , dieses ist wohl so in einem Schedenhaus normal ,sagte mir der Vermieter und steht auch so im Mietsvertrag . Aber nach 1 Mon. fing das schon an und es wird immer schlimmer. Im Flur waren schon beim Einzug viele Fliesen hohl und jetzt reissen sie . Ich finde fast Täglich neue Risse aus Fliesen an der Wand im bad oder auf dem Fussboden auch schon so stark gerissen , das man sich den Fuss aufschneiden kann .
Zur Küche habe ich 1500 € dazubezahlt , trotz nachfragen immer noch keine Rechnung bekommen . Die Küche hat einige Schäden und es musste Material nachbestellt werden . jetzt warte ich schon seit Januar auf die Sachen und der Vermieter rührt sich nicht .
Das Dach ist an vielen Stellen noch offen und ich habe den Dachboden als Lagerraum anstelle eines kellers. Auf das Licht für den Dachboden habe ich 1 1/2 Mon. gewartet . ES gibt einen sogenannten Stellplatz , der aus Schutt und Sand besteht und ich froh sein kann mich nicht festzufahren . Jeder kann auf Grundstück laufen , da noch kein Zaun steht. Es ist auch noch nicht abzusehen , wann der Garten oder Stellplatz einigermassen zu nutzen ist . leider ist der vermieter sehr störrischen und läßt nicht viel mit sich reden . Was kann ich in dieser Situation machen ? Ich bezahle die volle Miete habe aber nicht die volle Leistung . ich würde mich sehr über einen Kommentar freuen , der mich weiterbringen kann. ich denke auch schon wieder ans ausziehen , weil ich ja nicht weiß , was in den nächsten Jahren noch für Schäden auftauchen , wenn ich das alles sehe was kaputt ist müsste man jetzt schon wieder renovieren und das nach noch nicht mal 3 Monaten in einem neuem Haus . Vielen dank Nighty

2 Kommentare zu „Erstbezug Schäden+ fertigstellung ”

Balkonexperte Experte! 16.03.2011 15:43

Alle Ecken im Haus sind gerissen , dieses ist wohl so in einem Schedenhaus normal ,

Wenn Sie jetzt noch erklären was ein Schedenhaus ist, könnte man sich den Rest mal durchlesen.

Berthelstal Experte! 16.03.2011 17:21

Sie haben sehenden Auges einen Mietvertrag über ein Haus mit Mängeln unterschrieben. Wenn Sie sich die Beseitigung der Mängel nicht haben vorhalten lassen dann sieht es finster für Sie aus.
Denn das BGB sagt dazu:
§ 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme -
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

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