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fright hat diese Frage gestellt
Hallo und guten Tag aus Würzburg,

ich war von 01.06.08 bis 30.04.09 in einer Mietswohnung im Hochhaus gewohnt und habe jetzt für 08 die Nebenkostenabrechnung erhalten. Sie war schon mal dahingehend falsch, dass mir die Heizungsgrundkosten für das ganze Jahr umgelegt wurden. Das wurde nun problemlos korrigiert. Für Reinigung vor unserem Einzug hat die Vermieterin freiwillig 20 Euro erlassen. Schlußendlich steht nun noch eine Restschuld von 64,20 Euro aus. Allerdings habe ich in der Wohnung mit Ersatzteilen, die teilweise ich, teilweise sie besorgt hat auch reparaturen durchgeführt. So habe ich in der Küche die Spülamaturen getauscht, im Bad den Sifon ausgewechselt (weil undicht), im Klo den Spülkasten repariert und im Schlafzimmer den frisch gelegten Laminatboden, der nicht gepasst hat und Wellen war. Alles mit ihrem Einverständnis.

Meine Frage nun, darf ich diese eigenerbrachten Leistungen den Nebenkosten gegenrechnen und wie viel darf ich dafür ansetzen?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Mit sonnigen Grüßen aus Würzburg
Frank Eckert

1 Kommentar zu „Eigenleistungen verrechnen”

AMAyer Experte! 19.05.2009 14:39

Ja Sie dürfen "gegenrechnen", die Frage ist nur, ob die Vermieterin dies akzeptiert? Das muss sie nämlich nicht, obwohl Sie als Mieter natürlich einen, zumindest moralischen Anspruch gegen die gierige Vermieterin haben!

Sie sollten Ihrem VM kurz mitteilen, dass Sie Ihre Leistung bezahlt haben wollen! Das beste wird es sein, Sie schreiben dem VM eine Rechnung.

AM

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