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rodeoflip hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

ich und meine Familie bekammen vor ein paar Tagen eine Kündigung wegen des EIgenbedarfs. Die Räume sollen in Umgebaut werden Tonstudio. Der Vermieter besitz aber nur 3 Intrumente und eine Anlage, die derzeit im Keller stehen. Der Keller ist wie eine Wohnung aus gebaut.

Ich habe nun Wiederspruch via EInschreiben und Rückantwort gemacht, laut dem VM passiert nun folgendes.

Wenn wir zum 31.11.09 nicht aus ziehen wird geräumt !

Geht dies einfach so oder muss er mit belegen das er auch Umbaut ? Und dazu noch ein Auszug in der Winterzeit mit einem 3 Jahre alten Kind ?

Ich vermute ja das die Kündigung nur vorgeschoben ist, da er eine falsche Abrechnung aus stellte und ich Einspruch eingelegt habe.

Im nächsten Jahr Fürhling ziehe ich und meine Familie so wieso aus da dieses Klima auf dauer nichts ist.

Nur was meint Ihr dazu in wie fern er dies durchsetzen kann ?

mfg

1 Kommentar zu „Eigenbedarf wie schnell ist dies durch zu bekommen ?”

Berthelstal Experte! 10.09.2009 11:05

Wird er wohl nicht durchsetzen können, denn das Recht auf Kündigung bei Eigenbedarf ist nur für Wohnbedarf vorgesehen. Auch mir erscheint das Ganze als vorgeschoben.
Im Internet ist zu diesem Thema viel mehr und umfassender zu lesen.

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