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rocjaygirl hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben ein Problem, wir haben seit 2 Monaten unseren Vermieter gebeten die Heizung anzuschließen. (Wo wir eingezogen sind hat er gesagt wenn es zu kalt ist, schließt er die Heizung ohne Probleme an aber eigentlich kommt die wärme von unten hoch. Nachts ist es aber Eiskalt!!) Vor ca. 4 Wochen wollte er vorbeikommen, wo er nicht erschienen ist und sich bis jetzt nicht meldet und wir ihn nicht erreichen können. (Ignoriert) Was können wir tun? In welcher Höhe können wir evtl. eine Mietminderung androhen per Schreiben? Sonstige Mängel in der Wohnung die schon längst beseitigt werden sollten, sind auch noch nicht geschehen, wie z.B Rolladengurte erneuern die total verfranst sind, Wasserhähne dietotal verkalkt sind von dem Vormieter, Abfluss am Waschbecken der tropft und mit Isolierband abgedichtet wurde, Toilettenspülung läuft die ganze Zeit von Anfang an.

Wir zahlen Miete ohne Nebenkosten. Die Nebenkosten sind schon mit enthalten, also keine Nachzahlung oder Rückzahlung.

Würden uns über Hilfe sehr freuen.

1 Kommentar zu „Keine Heizung angeschlossen im Schlafzimmer”

Bladder Experte! 17.12.2011 14:14

Ein Vermieter hat eine Heizpflicht. Dazu hat in jedem Raum eine Temperatur von ca. 21 Grad erreichbar zu sein. Ich will damit sagen, dass die technischen Voraussetzungen in den jeweiligen Räumen durch den Vermieter geschaffen sein müssen.
Mietminderung wäre in Ordnung, dazu müssen Sie aber ganz deutlich werden und die Mängel unbedingt dem Vermieter mitteilen.
Die Höhe einer Mietminderung hängt ab vom Verlust des Wohnwertes und muss vom Mieter selbst bestimmt werden. Er ist auch beweispflichtig.
Sie brauchen dem Vermieter nicht zu drohen, denn die Mietminderung setzt per Gesetz ein. Die Mietminderung kann mit der Mangelmeldung an den Vermieter bis zur Behebung der Mängel einfach mit der Mietzahlung verrechnet werden.
Über die Höhe der Minderungen sollte man im Internet nachschauen. Dort findet man "Mietminderungstabellen" und die entsprechenden Einzelurteile.

Es gäbe dann noch die Möglichkeit der Selbstvornahme nach § 536a BGB.
Hier ist der Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung aufzufordern und bei Nichteinhaltung kann der Mangel selbst behoben werden und die Rechnung einen Monat später mit der Miete verrechnet werden.

Ein Mieterverein oder besser noch ein Fachanwalt wäre hierbei die richtige Hilfe.

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