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Cameron hat diese Frage gestellt
Als Mieter möchte ich demnächst ein vollständig möbliertes Apartement, incl. Fernseher und Stereoanlage anmieten.

D.h. beide Geräte sind Mietgegenstand und nicht mein Eigentum.

Wer ist verpflichtet die Geräte bei der GEZ anzumelden?

Ich als Mieter oder der Vermieter?

Danke für eure Antworten!

Gruß

Kim

4 Kommentare zu „Zahlungspflicht GEZ”

Ghostraider Experte!

Soweit mir bekannt ist muss der dem das Gerät gehört dies anmelden.
Nur der Vermieter kann diese Gebühr über die miete oder Nebenkosten sich beim Mieter wiederholen, oder das ist schon in der Miete drin.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Wer ist Rundfunkteilnehmer?
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
siehe auch:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html

Cameron

Wer hält juristisch gesehen das Gerät "bereit"? Genau das ist die entscheidende Frage. In einer "Ferienwohnung" stellt der Vermieter einen Fernseher "bereit" und ist GEZ-pflichtig. Bei einem möblierten Appartement, wo der Fernseher explizit Mietgegenstand ist, müsste demnach ebenfalls der Vermieter das Gerät "bereitstellen" und wäre damit GEZ-pflichtig - unabhängig davon, ob er die Gebühr dann in die Miete einpreist.

Oder?

Gruß

Kim

Susanne Experte!

Bei einem Möbiliertzimmer ist ja davon auszugehen, dass der VM alle seine Kosten in der Miete kalkuliert hat, auch die für die Abnutzung der Möbel und Geräte.

Wenn man ein Möbiliertzimmer mit einem Hotelzimmer vergleicht, nur auf längere Zeit, muss auf jeden Fall der Vermieter die GEZ Kosten tragen, bzw. ist das Wohnraummmietrecht auch auf Ferienwohnungen anzuwenden.

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