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NSMZ07 hat diese Frage gestellt
In unserem Mietvertrag steht, dass die Vermieter einen Schlüssel zu unserer Wohnung behalten, um mögliche Gefahren abzuwenden. Blöderweise waren wir zu naiv und haben den Mietvertrag mit dieser Klausel unterschrieben. Allerdings haben wir mittlerweile ein ungutes Gefühl, da wir den ganzen Tag arbeiten und nicht nachvollziehen können, ob die Vermieter in unsere Wohnung gehen (sie wohnen im gleichen Haus (2-Familienhaus)). Können wir im Nachhinein nun kommen, und sagen, dass wir den Schlüssel doch gerne hätten? Oder geht das jetzt nicht mehr, weil es so im Mietvertrag steht? Falls wir den Schlüssel nicht mehr einfordern können, dürfen wir dann das Schloss austauschen, sodass nur noch wir Zugang zu unserer Wohnung haben?

Stichwörter: zweitschlüssel

5 Kommentare zu „Schlüssel trotz Vereinbarung in Mietvertrag einfordern?”

Susanne Experte!

Inwiefern die Vereinbarung gültig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke nicht, dass der VM einen Schlüssel verlangen kann. Lediglich im Fall von "Gefahr im Verzug" darf vom VM die Tür geöffnet werden, in dem Fall aber machen das i.d.R. Polizei oder Feuerwehr und sind dann ohne Schlüssel schneller.
Die Beschädigung muss dann natürlich der Mieter tragen.
Ich würde ein anderes Schloß einbauen, das Alte aufbewahren und bei Auszug wieder wechseln. Das ist erlaubt und man legt sich nicht gleich mit dem Vermieter an.
Denn in Deinem Fall hat der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht nach §573aBGB und kann ohne Grund kündigen.

Ghostraider Experte!

Ein neues Schloss einbauen obwohl im Vertrag ein Schlüssel zugesichert war?
Das wäre ein Vertragsbruch.
Hier steht was zum Schlüssel.

http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm

Ich würde versuchen den Vermieter schriftlich den Schlüssel wieder abzunehmen oder den Schlüssel in einen Briefumschlag legen und mit eigener Unterschrift über der Klebeleiste als Siegel verschließen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

OK, dann beugen wir das Recht:

An der Tür ein weiteres Sicherheitsschloss einbauen, wie auf der Seite des Ra Kotz steht:

Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Wohnung aufsucht, darf er die Tür besonders sichern und zum Beispiel ein Steckschloss (sog. „Kobold“) einbauen oder ähnliche Sicherungsmaßnahmen treffen.


Dann behält der VM seinen vertraglich zugesicherten Schlüssel und kommt trotzdem nicht rein...*g*

Ghostraider Experte!

Nee Susanne, diese Frage war auch schon einmal im Recht de und dort wurde auch das Koboldschloß abgesprochen.
Ich weiß nicht, auch wenn es beim RA Kotz so steht bin ich mir nicht sicher ob dies dann nicht auch ein Vertragsbruch wäre.
Ein zweites Schloss in die Türe eingelassen bedarf der Zustimmung des Vermieters da ein Loch in die Tür gebohrt werden muss.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Ganz einfach: Um eine verbindliche Aussage zu bekommen die Frage mal bei frag-einen-anwalt stellen, gegen geringe Gebühr werden dort einfache Fragen beantwortet.

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