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noemi04 hat diese Frage gestellt


Hallo!

wir sind am 22.12.07 in unsere neue Wohnung eingezogen (3Personen 92qm).

Haben ca. 5 Wochen lang alles renoviert. d. h. wir
haben die Wände zum größtenteil neu verputzt, gestrichen und teilweise tapeziert; das WC renoviert - der Vermieter hat den Laminat gelegt, da der Parkettboden wohl schon zu alt war.

Nun haben wir vor ca. 2 Wochen feuchte Außenwände und Schimmel festgestellt. Betroffen sind Kinderzimmer, WZ, SZ, und die Küche.
Es sind noch kleinere Schimmelflecken überm Boden, nur die Feuchtigkeitsflecken sind teilweise erheblich!
Dadurch ist in unserer Wohnung nun schon ein Schaden entstanden.

Wir haben es den Vermietern auch direkt gemeldet, da sie unter uns im 2-Familien-Haus wohnen.
Die schickten dann einen ungefähr 80-j. Möchtegern-Architekten a.D. zu uns, der behauptete, dass Nässe nicht von außen nach innen durch Wände dringen könnte. Schwachsinn!

Unsererseits haben wir einen Bausachverständigen a.D. zur Hand gehabt, der meinte, dass das ganze Haus praktisch nicht isoliert sei und nur eine neue Dämmung von außen dem Ganzen Einhalt gebieten könnte.

Nun gut. Meine kleine Tochter schläft jetzt in meinem Bett und mein Mann im WZ, da wir natürlich auch nicht wissen, wie gesundheitsgefährdent dass Ganze ist.
Die Vermieter nehmen sich nichts von alledem an und behaupten - haha wie solls auch anders sein - wir würden schlecht heizen und lüften, bzw. wir wären selbst schuld, da wir während der Renovierung schon die Mängel hätten sehen müssen. - und außerdem - warum sei Schimmel denn giftig?! Champignons würden doch auch im Wald wachsen - und die kann man ja essen!

Hart - oder?

Da die feuchten Wände so extrem nass waren, nach den 2 Wochen, die es durchgeregnet hat, kamen wir zu der These, dass bei den Vormietern auch schon Probleme gewesen sein mußten.

Mit den Vormietern haben wir nun gesprochen.
Die hatten 10 Jahre Probleme mit Feuchten Wänden - hatten es aber nie schriftlich angezeigt - sondern nur mündlich gemeldet. Nix passierte.
Ich fragte die Vormieter auch nach dem Schimmel - und die gute Frau fragte mich nur: "Haben sie nicht die schwarzen Flecken auf den Wänden gesehen?"
Nachdem sie ausgezogen waren, mußten die Leute die Tapeten entfernen und da offenbarte sich den Vormietern Betthoher Schwarzschimmel.
-Als wir die Wohnung zwecks Renovierung betreten durften, waren allerdings auf den nackten Wänden keine schwarzen Flecken mehr zu sehen!

Ich warte jetzt noch auf die Fotos von den Flecken, die glücklicherweise geschossen wurden.
Wir machten keine Fotos von den Wänden vor der Renovierung - warum auch - man denkt sich nix schlechtes... aber Zeugen, dass keine da waren, haben wir genug!

Hygrometer haben wir uns auch schon gekauft - unsere Luftfeuchte geht nicht über 60% sondern liegt meistens
zwischen 38% nach dem Lüften und 58% nach dem Schlafen. Allerdings kriegen wir nur schwer eine vernünftige Raumtemperatur hin. Bei uns ist es durchschnittlich nur 18-19°C kalt im WZ 20°C, was daran auch liegen mag, das bei den netten Vermietern "Nachtabsenkung", Heizung komplett aus bedeutet. Wir schlafen momentan bei 15°C und können auch nichts dagegen tun, weil die Heizung halt aus ist.

Beim Arzt war ich auch schon, da ich Asthma habe und eine kleine Tochter- und habe jetzt über ihn ein Umweltmobil bestellt...

Langer Text -i know...

Meine Fragen nun, bevor ich nächste Tage ohne Rechtschutz beim Anwalt stehe:


1. Kann ich fristlos kündigen?

2. habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
d.h. Kosten unserer Renovierung
eines erneuten Umzugs

3. bekommen wir evtl. einen Teil der Heizkosten,
aufgrund von Fehlheizen/-einstellen der Heizung
des Vermieters wieder?

4. Wie hoch kann man eine Miete einkürzen, wenn der
Schimmel sich zwar gerade erst bildet aber vorher
schon von großflächigem Befall gewußt wurde?

5. Falls sich herausstellen sollte, dass der Schimmel
gesundheitsgefährdend ist - kann ich dann wegen
vorsätzlicher Körperverletzung klagen?

Wäre schön, wenn mir/uns jemand da mit seinen Erfahrungen weiterhelfen könnte! Wir sind leicht in Panik geraten, da wir uns für diese Wohnung verschuldet haben...

Danke! schonmal fürs lesen! ;-)


3 Kommentare zu „Schimmel kurz nach Einzug in Wohnung - Schadensersatz? Kündigung?”

Ghostraider Experte!

Sie hauen ja direkt mit der Keule um sich. Puuh.

Also, erst einmal muss festgestellt werden wer der Verursacher der Schimmelbildung ist.
Es ist nicht immer der Vermieter für verantwortlich und auch nicht immer der Mieter.
Den Verursacher festzustellen bedarf es eines Gutachters und nicht dem Wert eines Baumarkt Hygrometers oder Fachleuten a.d., die werden bei Gericht nicht anerkannt.

Zu den einzelnen Punkten.
1) Fristlos kündigen können Sie nur wenn der Schimmel gesundheitsgefährdend ist und das ist nicht jeder und muss vom Gutachter bestimmt werden. Oder wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist.

2)Nur wenn es eindeutig verschulden des Vermieters ist, wegen der kurzen Mietzeit.

3) Nein

4)Es kommt darauf an wie weit der Wohnraum noch nutzbar ist und eine Mietkürzung sollte immer mit der Hilfe eines Fachanwalts für Mietrecht durchgeführt werden, da bei einer fehlerhaften Mietminderung schnell eine Kündigung folgen kann.

5)Das fragen Sie mal einen Anwalt, ich glaube kaum, weil hier auch nicht von Vorsatz gesprochen werden kann.

Ich würde im ganzen einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und sollte es vor Gericht gehen und Sie gewinnen muss der Gegner auch Ihre Anwaltskosten tragen. Nur im Vorfeld müssen Sie die Kosten bezahlen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Naja, ich kann die Aufregung schon verstehen!
Ich denke, dadurch, dass die Vormieter auch schon jahrelang die Probleme hatten kann dem Mieter nach dieser kurzen Mietzeit schlecht die Schuld am Schimmel untergeschoben werden.
Vom Arzt würde ich mir auf jeden Fall bestätigen lassen, dass die derzeitige Umgebung gesundheitsgefährdend ist.
Ziel mit einem Fachanwalt für Mietrecht muss es sein diese Wohnung so schnell wie möglich los zu werden und für den Aufwand Schadenersatz zu verlangen.
Wenn die Vormieter jahrelang Schimmel hatten können die VM nicht davon ausgehen, dass das mit Auftragen von Schimmelex gut ist, ggf. hier auf arglistige Täuschung plädieren.

Ghostraider Experte!

Hier, das habe ich noch gefunden in Bezug auf fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung.


BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.

Also man muss schon gewisse Spielregeln beachten.

Gruß
ghost

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