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Konstantin hat diese Frage gestellt
Hallo,

Habe im Januar meine Wohnung in Mainz abgegeben, der Vermieter (Wohnbau Mainz) hat auch nichts beanstandet und die Wohnungsuebergabe quittiert (Formblatt Mieterwechsel). Jetzt hat aber der Nachmieter Farbflecken beanstandet, die angeblich schlecht abwaschbar sind. Und dies, nachdem er die Wohnung bereits uebernommen hat. Sein Mietvertrag laeuft vom 1.2., er hat aber schon die Schluessel fuer die Wohnung (wir haben die Schluessel auch eher bekommen). Der Vermieter hat daraufhin angekuendigt, 150 Euro Kosten fuer eine Reinigungsfirma von meiner Kaution abziehen zu wollen. Darf er das ueberhaupt? Ich glaube nicht.

Waere sehr dankbar fuer eine kompetente Antwort.

Konstantin
Stichwörter: mietkaution + reinigungskosten

1 Kommentar zu „Reinigungskosten nachtraeglich von der Kaution abziehen”

Ghostraider Experte!

Wurde die Wohnung ohne Beanstandung übergeben und auch so schriftlich bestätigt hat der Vermieter nur noch Anspruch auf Entschädigung für versteckte Mängel.
Farbflecken sind keine versteckten Mängel und können nicht im Anschluss beanstandet werden.

Da der Nachmieter nach Übernahme dies beanstandet ist es auch nicht mehr nachweisbar ob diese vom Vor oder Nachmieter sind.

Der Vermieter muss die Kaution voll auszahlen.

Wenn er weitere Forderungen hat kann er diese versuchen einzuklagen.

Ich würde dazu einen Rechtsanwalt befragen und diesen beauftragen meine Rechte durchzusetzen.

Gruß
ghost

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