Wohnen und leben
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jenne hat diese Frage gestellt
hallo,

haben heute unsere abrechnung von der verwalterin für das jahr 2007 bekommen.

dort wurden folgende posten auf die größe unserer wohnung umgerechnet:

- kehrgebühr schornsteinfeger
- straßenreinigung / winterdienst
- regenwasser- abwasser
- versicherungen : hausglas, haftpflicht, gebäude
- hausstrom

da wir in diesem wohnhaus mit insgesamt 7 parteien die größte wohnung haben, müssen wir hierdurch auch anteilsmäßig am meisten bezahlen, obwohl ich der meinung bin, dass die o.a. posten durch 7 geteilt werden müssten und nicht auf die wohnungsgröße umgerechnet werden darf.

in dem falle, dass ich recht haben sollte, in wie fern ist die abrechnung anfechtbar ?
oder müssen wir die erneute abrechnungs- art und weise erst durch eine eigentümerversammlung abstimmen, bzw. bestätigen lassen ?

besten dank für eure hilfe......

1 Kommentar zu „NEBENKOSTENABRECHNUNG über WOHNUNGSGRÖßE oder PARTEIEN ?”

Susanne Experte!

Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. In der Regel wird bei der WEG über ME (Mieteigentumsanteile) oder qm Wohnfläche abgerechnet. Wie von Dir vorgeschlagen über Wohneinheiten ist nicht üblich. Es geht noch eine Abrechnung über Personenschlüssel bei Wasser und Müllgebühren, wenn eine verbrauchsgerechte Abrechnung (Wasseruhren) nicht möglich ist.

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