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pstein hat diese Frage gestellt
Ist es generell verboten OHNE Zustimmung des Vermieters einen Untermieter in die Wohnung zu nehmen?

Muss der Vermieter erst abmahnen vor einer Kündigung wg.unangemeldetem Untermieter?
Aus welchen Gründen kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern?

Peter

1 Kommentar zu „Wann ist Untermieter erlaubt/zustimmungspflichtig?”

forsetis Experte! 07.06.2012 08:50

Die Antwort finden Sie in § 540 BGB und im folgenden Link:

http://www.mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm

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