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Unioner20 hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin gerade auf diese Seite gestoßen auf der Suche nach eine Antwort meiner Frage!!

Da ich am 7.6.08 Vater werde, wollte ich mit meiner Freundin aus unserer derzeitigen Wohnung ausziehen. aber wie wir leider feststellen mussten ist das nicht einfach weil sich der Vermieter auf den vereinbarten Mietvertrag bezieht. dort steht geschrieben §3 Mietzeit: Der mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 1.6.07 - Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine kündigung ist erstmals nach ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frisst zulässig.


so meine Frage der Vermieter würde uns erst am 31.5.08 aus der Wohnung lassen und da ist meine Freunding HOCH SCHWANGER!!! Ist es doch irgendwie möglich den Mietvertrag zu kündigen (3 monatige kündigungsfrist) oder bleibt uns nichts anderes übrig hoch schwanger umzuziehen?? und aus kulanz lässt der Vermieter uns auch nicht früher raus! Nur wenn ein Nachmieter vorhanden ist!!! :(

Vielen vielen dank für eine Antwort

1 Kommentar zu „Miteverhältnis kündigen wegen Schwangerschaft trotz Vereinbarung”

Ghostraider Experte!

Wenn die Wohnung durch den Nachwuchs zu klein wird haben Sie einen Härtefall und kommen früher aus den Vertrag.
Dies kann wahrscheinlich aber nur mit Nachmieterstellung sein.

Um ganz sicher zu gehen und eine fachliche Beratung zu haben würde ich aber zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht gehen der Sie genau informieren kann.

Hier im Forum sind überwiegend nur Laien auf deren Meinung man nicht einen Prozess gewinnen kann.

Alles Gute
Gruß
Ghost

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