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sabomnim hat diese Frage gestellt
Ich hab in dem Zeitraum von November 2005 bis März 2007 in einer 75m²-Wohnung in ländlichem Gebiet gewohnt. Bei einer monatlichen Pauschale von 85.- Euro nur Nebenkosten mußte ich für das Jahr (also zwei Monate)2005 sage und schreibe 510.- Euro nachzahlen - meine Anwältin riet mir von gerichtlichen Schritten ab. Heute (14.03.200 8) habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2006 bekommen - Ich soll lt. Abrechnung 1094.- Euro nachzahlen (zusätzlich zu den bereits geleisteten 1020.- Euro). So, welche Möglichkeiten habe ich? Ist es korrekt, daß eine Nebenkostenabrechnung/ Mieterabrechnung bis zum Ende des Folgejahres erfolgen muß und ich somit nicht mehr verpflichtet bin, den Betrag zu erstatten?
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Mieterabrechnung 2006”

Ghostraider Experte!

Sie sollten prüfen von wann bis wann Abgerechnet wurde und danach richtet sich auch die 12 Monatsfrist.
Das heißt: Der Vermieter ist nicht verpflichtet von Januar bis Dezember abzurechnen sondern kann auch von März bis März abrechnen und dann nach 12 Monaten, nicht nach 11 und nicht nach 13 Monaten die Abrechnung zusenden.
Also, die Abrechnung für 2006 müsste bis 2007 bei Ihnen auf dem Tisch liegen und nicht später, außer es liegt ein Verschulden vor welches der Vermieter nicht zu verantworten hat.
Ich würden den Anwalt wechseln und die ganze Sache nochmals prüfen lassen.
Der Anwalt ist billiger wie die Nachzahlung.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten.

Gruß
ghost

Hier noch was zu lesen.
http://www.bfw-gohl.de/gesetze/mietrref_556.htm#%A7%20556%20Absatz%203

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