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jonas_m hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Anfang des Jahres bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Mein Nachbar beschwärt sich nun, dass die nächtliche Toiletten-Spülung zu laut sei und veranlasste den Einbau einer neuen leiseren Druckspülung. Seit diese Eingebaut ist, läuft das Wasser angeblich leiser durch (kann ich nicht bestätigen), aber sobald das Ventil schließt, gibt es einen lauten Knall aus der Wand. Das stört nun nicht nur meinen Nachbarn, sondern nun auch mich.

Der beauftragte Monteur ist ratlos und bestreitet, dass der Knall aus der Wand mit dem neuen Spüler zu tun hat. Das Geräusch ist wohl Resultat von schwingenden Rohren. Der Einbau eines Spülkastens ist wohl technisch nicht möglich und auch die Lokalisierung der "Knall-Stelle" ist nicht so ohne weiteres möglich.

Ich komme mir nun etwas hilflos vor. Was kann ich denn da machen? Dass mir nicht verboten werden kann, nachts die Spülung zu betätigen, ist klar. Aber was kann ich tun, um den unangenehmen Lärm loszuwerden?

Habe ich da überhaupt einen Rechtsanspruch? Darf ich vielleicht darauf bestehen, dass die Meinung eines zweiter Firma eingeholt wird. Der Chef des Sanitärunternehmens ist nämlich ein alter Freund meines Vermieters und wird deshalb beauftragt, obwohl er in den letzten Monaten schon des öfteren durch Unfähigkeit glänzte.

Also: Muss ich den Spülllärm hinnehmen?

4 Kommentare zu „Laute Toiletten-Spülung”

Joyman

Hallo,

dies ist ein eher pragmatischer Kommentar:
Frage doch mal in einem technischen Forum im Netz nach, was Du da machen kannst. Ich habe mal wegen einer lauten heizungspumpe eruiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass die Rohre nicht von der Wand entkoppelt waren und so den störenden Lärm verbreiteten. Habe dann aus Bequemlichkeit den Lärm toleriert, denn Rohre entkoppeln wollte ich nicht in Eigenregie tun, und in meinem Fall fühlte nur ich mich belästigt...
Also: vile Erfolg, vielleicht kann der Techniker die Spülung so justieren, dass der Verschluss des Ventils langsamer zugeht?

Viel Erfolg,

Rainer

Ghostraider Experte!

Den Lärm müssen Sie nicht hinnehmen.
Teilen Sie dem Vermieter diesen Mangel schriftlich mit und bitten Sie um Abhilfe mit einer Fristsetzung von 14 Tagen.
Ob diese Lärmbelästigung auch dazu berechtigt die Reparatur bei nicht Erfüllung durch den Vermieter selbst einzuleiten und die Rechnung von der Miete abzuziehen sollte durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht abgeklärt werden.
Eine Mietminderung kann dafür nicht durchgeführt werden.

AG Münster, Urteil vom 18.01.1983 - 28 C 539/82, WM 1983, S. 236 (Lärm, der durch die Benutzung des Badezimmers, der Toilettenspülung oder durch das Laufenlassen von Wasser verursacht wird, berechtigt auch dann nicht zur Mietminderung, wenn er nach 23 Uhr auftritt.).

Gruß
ghost

jonas_m

Vielen Dank für den Hinweis. Aber was passiert, wenn der Vermieter die Frist verstreichen läßt?

Ghostraider Experte!

Habe ich doch oben schon geschrieben.

........Ob diese Lärmbelästigung auch dazu berechtigt die Reparatur bei nicht Erfüllung durch den Vermieter selbst einzuleiten und die Rechnung von der Miete abzuziehen sollte durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht abgeklärt werden........

Gruß
ghost

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