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speedrider hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir sind gerade umgezogen und haben schon Ärger.. :(

Es geht um die Betriebskosten für die hiesige Sat-Anlage: Unsere Vermieterin verlangt von uns 12€ pro Monat für die "Bereitstellung und Wartung der Sat-Anlage". Wir haben eine Schüssel auf dem Dach und einen Multischalter im Keller. Die vier vermieteten Wohnungen erhalten davon jeweils eine Leitung, die der Vermietern (auch im Haus) belegt die restlichen vier. Unsere Wohnung ist an sich hochwertig ausgestattet und in jedem Zimmer befindet sich eine Sat-Dose an der Wand. Bei der Besichtigung der Wohnung wurde dies fleißig mit angepriesen: "TV-Empfang in jedem Zimmer möglich...".

Wie sich nun herausgestellt hat, gibt es aber nur im Wohnzimmer eine funktionierende Sat-Dose, die in den anderen Zimmern sind nur Dummy-Dosen. Da wir gern auch im Schlafzimmer TV schauen möchten und auch unser Sohn in seinem Zimmer, habe ich natürlich die Vermieterin auf das Problem angesprochen. Sie meinte nur, dass wir laut Vertrag unser Einverständnis für die Berechnung gegeben haben und sie damit die Anschaffungskosten wieder herausholen möchte.

Auf meinen Einwand hin, dass ich eine Satschüssel für vier Geräte besitze, die ich auf dem Balkon anbringen könnte um auf die Gebühr und den unzureichenden Empfang zu verzichten, entgegnete Sie, dass ja eine Satschüssel vorhanden wäre und Sie mir daher keine Erlaubnis erteilen würde.

Die Anlage hat mich nen Hunni gekostet einmalig, zur Erinnerung: unsere Vermieterin will 144€ jährlich bei auch noch mäßig gutem Empfang und kassiert das ganze vier mal, also von jedem Mieter.

Ist Ihr Verhalten so ok? Der Betriebsstrom der Anlage läuft natürlich auf den Gemeinschaftszähler der Mieter, die Wohnung der Vermieterin erhält die Möglichkeit vier Sender (gleichzeitig) zu schauen und die Mieter gucken für 12 € monatlich in die Röhre?

Hat jemand einen Tipp, wie man hier diplomatisch vorgehen könnte?

Bedanke mich für Eure Hilfe!

MfG
speedrider

2 Kommentare zu „Wucherbetriebskosten für Sat-Anlage rechtens?”

mono Experte! 11.05.2012 07:24

1. Sie haben keine Anspruch auf die Erlaubnis zur Anbringung einer Satellitenschüssel.

2. Die Kosten waren Ihnen doch vor Vertragsschluss bekannt - wieso beschweren Sie sich nun darüber ?

3. Sollte Ihnen vertraglich zugesichert sein, dass in jedem Zimmer Empfang über eine eigene Buchse möglich ist und dies ist nunmehr unzutreffend, sind Sie berechtigt den Mietzins in angemessenem Umfang zu mindern.

4. Wieviele Leitungen die Vermieterin verwendet ist irrelevant. Es gilt lediglich dauf zu achten, dass die Vermieterin auch in diesem Verhältnis an den Kosten beteiligt wird. Bei 8 Leitungen, davon 4 von der Vermieterin genutzt, obliegt ihr mithin eine Kostenbeteiligung von 50 %. Dies gilt es zu prüfen.

forsetis Experte! 11.05.2012 08:20

Ein Blick in die Betriebskostenverordnung bringt wie oft Klarheit in die Angelegenheit.

Der Vermieter kann und darf den Aufwand für die laufenden Kosten dieser privaten SAT-Anlage umlegen. Das wären die Stromkosten und die regelmäßigen Kosten für die Wartung der Anlage. Da kommen im ganzen Jahr bestenfalls fürs ganze Haus ein paar Euro zusammen, denn der Vermieter kann hier nicht Pi x Daumen vorgehen, sondern muss seine Forderungen belegen.

Und das Argument, dass die Vermieterin die Anschaffungskosten rausholen will, zieht natürlich nicht. Dafür erhält sie ja jeden Monat Miete und hätte diese SAT-Anlage mit der Miete kalkulieren müssen.

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