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Dortmund hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer möblierten 1Zi Whg und zahle pünktlich meine Miete. Ich habe häufig Besuch von meiner Freundin , die auch oft bei mir übernachtet.

Nun sagt die Vermieterin (heute) ich werde in Kürze eine Kündigung erhalten, sodaß ich bis Ende April aus der Wohnung müsse, weil in der Wohnung nicht ein, sondern vertragswidrig zwei Leute wohnen würden. Ich bin im Mietvertrag als eineziger Mieter eingetragen.

Meine Freundin hat ein eigenes kleines Haus, in dem Sie gemeldet ist und in dem wir uns auch öfters aufhalten und übernachten.

Nun meine Fragen:
- ist so eine Kündigung rechtens?
- gibt es eine gesetzliche Definition anhand der Häufigkeit von Besuchen, oder Übernachtungen wann bei mir noch jemand wohnt?

danke für eine Antwort,
Waldemar
Stichwörter: möblierte Wohnung

1 Kommentar zu „Kündigung wg. angeblich weiterem Bewohner”

Ghostraider Experte!

Soll die Vermieterin ruhig die Kündigung schreiben und dann wegwerfen, mehr ist dies nicht Wert.

Solang die andere Person nicht an dieser Adresse angemeldet ist gilt sie als Besuch und da sind keine Zeitgrenzen gesetzt.

Das einzigste was in Rechnung gestellt werden könnte, aber das ist auch nur bei Anmeldung möglich, wäre das die Nebenkosten angehoben würden.
Aber auch das ist bei Besuch nicht zulässig.

Bei direkten Einzug könnte auch nur gekündigt werden wenn der Wohnraum (qm²) für 2 Personen nicht ausreichen würden.

Gruß
ghost

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