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Joyman hat diese Frage gestellt
Eine Frau zieht in eine Wohnung, deren kaution sie zu 1/3 schon gezahlt hat. Ist es möglich, dass ihr gekündigt wird, wenn sie die restlichen 2/3 erst später bezahlen kann?

Danke für jede Antwort,

Rainer
Stichwörter: kündigung + kaution

1 Kommentar zu „Kündigung wegen Unfähigkeit den zweiten Teil von Kaution zu bezahlen?”

Susanne Experte!

Was heisst "später"?

Lt. BGB ist der Mieter berechtigt, die Kaution in 3 Teilen zu zahlen, beginnend mit Mietbeginn. Davon ausgehend kommt man i.d.R. zu dem Schluss, dass die gesamte Kaution erst im 3. Mietmonat fällig ist.

Man kann aber vorab mal mit dem Vermieter sprechen und das Ganze klären....sind auch Menschen.

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