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ralle2k1 hat diese Frage gestellt
Hallo, folgendes Problem:

Wir Wohnen in einem Mehrfamilienhaus, drei Blöcke a 7 Mietparteien.
Der Kabelfernseh-Üp befindet sich im ersten Block, wir wohnen im dritten, haben also somit die weiteste Entfernung zum Üp. Ich habe an meiner Fernsehdose einen Pegel von 60 dB gemessen. Laut meiner Nachforschungen liegt der "normale Pegel" bei Mietwohnungen wohl bei 63 dB. Fachleute erkennen, dass somit der Pegel um 50% niedriger ist. Ich habe schon mal einen Digitalreceiver der Kabel Deutschland an mein Hauptfernseher angeschlossen, der mit ca. 5m Kabel angeschlossen ist. Dieser zeigt dann oftmals "Signal zu klein". Am Zweitfernseher im Schlafzimmer ist Digitalfernsehen mit dem Receiver nicht möglich.
Nun das eigentliche Problem:
Seit ca. einem halben Jahr haben wir des öftern ein zeitweise gestörtes Bild, seit ca. 2 Wochen nehmen diese Probleme verstärkt zu, Ostersonntag war das Bild den ganzen Tag sozusagen unbrauchbar.
Laut Hausmeister werden die Probleme durch einen Mieter im ersten Block verursacht, der angeblich 5 Fernsehgeräte nicht fachgerecht angeschlossen habe.
Der Vermieter weigert sich laut Hausmeister, den Zustand beheben zu lassen, da er dann auf seinen Kosten sitzenbleibe und den Fehler nicht selbst verursacht habe.
Ich beabsichtige aber, mir nächsten Monat einen Plasmafernseher und auch Kabel Digital zuzulegen und weiss, dass ich bei der momentanen Situation wohl des öfteren vor einem schwarzen Bildschirm sitzen werde.
Meine Frage ist nun, welche Konsequenzen sich für wen aus dieser Situation ergeben. Ich habe keine Lust Neben kosten für Kabel und vor allem GEZ für nichts zu bezahlen.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

4 Kommentare zu „Kabelfernsehen im Mehrfamilenhaus gestört-Pflichten des Vermieters?”

Susanne Experte!

Ist das Kabelfernsehen im Mietvertrag eingeschlossen, d.h. die Kabelgebühren sind in den Nebenkosten enthalten, so hat der VM auch für einen einwandfreien Empfang zu sorgen.
Ist der Fehler tatsächlich bei einem anderen Mieter zu suchen, so hat er diesen abzumahnen.
Grundsätzlich solltest Du so vorgehen:
Schlechter Fernsehempfang stellt einen Wohnungsmangel dar, wenn der VM für den Empfang zuständig ist, sprich: Du zahlst die Kosten über die Nebenkosten. (Das ist nicht der Fall, wenn Du einen separaten Vertrag hast)
Du solltest den VM schriftlich über den Mangel informieren,z.B. Ostersonntag und anmahnen, dass der Mangel abgestellt wird. Dafür solltest Du eine entsprechende Frist setzen und gleichzeitig den Vm darauf aufmerksam machen, dass Du, wenn er die Frist verstreichen lässt, Konsequenzen darauf ziehst. u.a. kommt hier eine Mietkürzung in Frage.

Sollte tatsächlich ein Fehler durch einen anderen Mieter bestehen, so muss der Vm diesen abstellen. Meint der VM weiterhin, dies sei nicht sein Problem, solltest Du einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen.

Ghostraider Experte!

Ach diese Vermieter. Die sind immer öfter der Meinung wenn der Mieter seine Miete zahlt haben sie nichts mehr damit am Kopf.

Wenn wie Susanne schon sagt der Vermieter das Kabelfernsehen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen das eine ordentliche Qualität geliefert wird.
Ansonsten kann der Mieter diesen Mangel mit einer Mietminderung von 5-10% absegnen.

Der Vermieter hat aber auch gegenüber dem Verursacher hier dem anderen Hausbewohner die Pflicht in entsprechender Form entgegen zutreten und diesen wenn es sein muss abzumahnen.

Gruß
ghost

ralle2k1

Danke für die schnellen Antworten.

Gibt es vielleicht noch irgendwo Quellen in Sachen Mindestpegel?

Susanne Experte!

Mir sind dazu keine bekannt, ggf. sollte Dein Anschluss mal von einem Fachmann geprüft werden, damit ein Mangel genau nachgewiesen werden kann.

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