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Hanssen31 hat diese Frage gestellt
Muß ich als Mieter die Kosten für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung tragen? In unserer Nebenkostenabrechnung ist dieses ein Punkt. Außerdem lagert er die Kosten für die Neuanschaffung einer Heizung und die Anschaffungskosten für eine Gemeinschaftsantenne auf die Mieter um. Wollte mal wissen ob das rechtens ist? Bitte um schnelle Antwort

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung”

Berthelstal Experte! 12.10.2009 22:20

Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung darf nichts verlangt werden. Die anderen Kosten für die Anschaffung von Antenne und Heizung dürfen ebenfalls nicht auf den Mieter umgelegt werden. Es ist Eigentum des Vermieters. Lediglich Unterhalts- bzw. Wartungskosten können umgelegt werden.

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