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robstar hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

bräuchte eure Hilfe bzügl. einer Kündigung des Mietvertrags. Die jetzige Wohnung ist mir leider zu groß und zu teuer. Hatte mich da leider verschätzt und hab nun eine Wohnung zum 1. August gefunden. Nun möchte ich kündigen bin mir aber nicht sicher ob das überhaupt geht? Im Mietvertrag steht folgendes:
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§ 2 Mietzeit und Kündigung
Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2007. Es läuft zunächst auf 5 Jahre. Danach verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um 1 Jahr, wenn durch den Mieter keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Jahresende erfolgen. Die Kündigung muss spätestens bis zum 3. Werktag des ersten Kalendermonats der vereinbarten Kündigungsfrist von 6 Monaten, beim Vertragspartner eingegangen sein.

Mieter und Vermieter können das Mietverhältnis nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen.
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Ist es gesetzlich richtig auf 5 Jahre an einer privaten Mietwohnung gebunden zu sein mit 6 monatiger Kündigungsfrist? Kann ich die Wohnung zum 31 Juli kündigen?

Wär echt dankbar falls mir jemand weiterhelfen kann.

Grüße,
Robin

4 Kommentare zu „Hilfe zwecks Kündigung des Mietvertrags....”

Susanne Experte!

Handelt es sich um einen Formularmietvertrag?(Vordruck) oder ist der MV vom VM ausformuliert?
Wurde darüber vor Abschluss diskutiert bzw. das Thema Kündigungsausschluss besprochen?

Für mich sieht das aus wie der Versuch eines Zeitmietvertrags, der ohne besonderen Grund allerdings nichtig ist und da hier kein Grund für die zeitliche Begrenzung angegeben ist ist es ein normaler Mietvertrag, den Du zum 31.Juli kündigen kannst.

robstar

Hallo...
der Mietvertrag war gespeichert aufm PC...Daten von mir wurden dann eingetragen und ausgedruckt. Es wurde darüber gesprochen, dass die Vermieter lieber längerfristig vermieten wollen usw...

Soviel ich weiß müsste der Vertag nichtig sein wie du sagst, war mir halt nicht ganz sicher. Hab mich schon ein bisschen im Internet erkundigt und was ich gefunden habe ist, dass ein Kündigungsausschluß über 4 Jahre nicht gültig ist. Ein Zeitmietvertrag ist es ja auch nicht, da kein Enddatum und Grund für die Beendigung des Mietverhältnis angegeben wurde. Somit ist Vertrag nichtig und es gelten die normalen gesetzlichen Bestimmungen. Hoffe mal das stimmt so.

Danke,
Robin

Ghostraider Experte!

Zeitmietverträge ist immer ein heißes Eisen und sollte gut durchdacht sein.Hier steht einiges über Zeitmietverträge.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html#grenzen


Gruß
ghost

Susanne Experte!

Von einem Kündigungsausschluss ist hier gar nicht die Rede, daher kann auch das Urteil, was sich auf höchstens 4 Jahre bei Formularmietverträgen bezieht, nicht angewandt werden. Weiterhin scheint es sich auch nicht um einen Formularmietvertrag zu handeln.

Um auf der sicheren Seite zu sein solltest Du den Mietvertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen.

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