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chrissi77 hat diese Frage gestellt
Hallo, bei unseren Mietern ist im Badezimmer ein teurer Handtuchheizkörper undicht geworden und muss ausgetauscht werden. Haben die Mieter ein Recht auf einen gleichwertigen Heizkörper oder ist ihnen auch ein preisgünstiger "normaler" Heizkörper zu zumuten?
Stichwörter: heizung + Radiator + austausch

1 Kommentar zu „Heizkörpertausch”

Ghostraider Experte!

Meines Wissens nach muss der Wohnwert der bei Einzug bestand wieder hergestellt werden.

Gruß
ghost

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