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sunmiguel hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Frage ans Forum, da ich fair gegenüber meinem Vermieter sein möchte, aber mich auch nicht abzocken lassen möchte:

Mir wurde Ende des Jahres die Nebenkostenabrechnung für 2006 vorgelegt, über 700 Euro nachzuzahlen. Da war ich erstmal schockiert und hab alles überprüft, natürlich gleich auch mal 2005 angeschaut um es zu vergleichen und mir ist im Prinzip nur ein Posten aufgefallen, der evtl zu beanstanden wäre.

Es geht hier um die Hausreinigung, die vertraglich nicht in den Betriebskosten enthalten ist. Als wir einzogen, war unsere Vereinbarung mit dem Vermieter, dass wir das Treppenhaus selber putzen, was wir auch für unseren Teil immer sehr zuverlässig gemacht haben. Leider waren die Nachbarn unter uns nicht so zuverlässig, so dass ein halbes Jahr nach unserem Einzug von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde eine Putzfrau einzustellen. Wir haben nichts dagegen gesagt (weil wir dachten, dass wir eh kein "Mandat" haben) und somit tauchten dann in den Betriebskostenabrechnungen der Posten Hausreinigung auf.

Ich denke rechtlich bin ich nicht dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Normalerweise würde ich sagen, aus fairness dem Eigentümer gegenüber würde ich es trotzdem übernehmen. Nur jetzt bei der hohen Nachzahlung komme ich natürlich finanziell schon ins schleudern und da überlege ich ob es in Ordnung ist die 230 Euro für die Putzfrau (2005 und 2006) nicht zu bezahlen.

Was denkt ihr?

Gruss

Michael

2 Kommentare zu „Hausreinigung nicht vertraglich vereinbart”

Ghostraider Experte!

Wenn in Ihrem Mietvertrag die Hausreinigung Ihnen übertragen wurde kann der Vermieter nicht oder nur einseitig den Vertrag ändern und die Hausreinigung gegen Endgeld einem anderen übertragen wenn Sie unsauber arbeiten und deswegen auch abgemahnt wurden.
Dann hat der Vermieter erst das Recht die Hausreinigung in die Nebenkosten aufzunehmen.
Mietverträge sind nicht einseitig änderbar.
Sollten Sie in der Sache nicht weiter kommen würde ich den Gang zum Rechtsanwalt für Mietrecht vorschlagen der Sie dann in allen Einzelheiten beraten wird.

Gruß
ghost

sunmiguel

Super, vielen Dank für die Antwort. Ich bin natürlich im Vorteil, weil der Vermieter bei mir das Geld einklagen müsste. Ich werde jetzt einfach die Nebenkostennachzahlung abzüglich der Hausreinigungskosten mit der obigen Begründung überweisen.

230 Euro gespart...puhhh.

Viele Grüsse

Michael


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