Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Karlheinz12345 hat diese Frage gestellt
kann ich mich gegen eine beteiligung der sperrmüllkosten wehren ?

der fall :


mehr als 100 mietparteien sind in diesem haus, einer hausverwaltung unterstellt.

die einzelnen wohnungen befinden sich jeweils in privatbesitz.

nun ist es so, daß (leider) 90 wohnungen an sinti und roma, türken,
und menschen anderer nationen vermietet worden sind.

das Problem daran ist, daß kein gemeinschaftssinn
oder gar nachhaltige verantwortlichkeit besteht.

Dies äussert sich darin, daß laufend (!) ein und ausgezogen wird
und jeder, restmüll (möbel) einfach neben den mülltonnen ablagert.

jetzt haben wir einen merkwürdigen hausmeister bekommen, welcher schriftlich meint,
eine kamera aufzustellen und die abfuhrkosten auf alle mieter umzulegen / aufzuerlegen.

nun bin ich der meinung, daß wir (die anderen mieter), nicht beteiligt sind.
weder an den einnahmen (also) noch an den kosten.

was geht (uns anderen) / mich, die probleme einer fremden / firma / unternehmen - das an ?


für solche fälle müssten sich die eigentümer doch eine art "sonderfond" einrichten.

ich fühle mich betrogen / über den tisch gezogen.


kennt jemand einen fall welcher ähnlich ist
und auf dem schon gerichtlich eingegangen worden ist
oder wo ich mal nachhaken / forschen kann ?


bin sehr gespannt - und im vorraus - vielen dank
karlheint

1 Kommentar zu „ kann ich mich gegen eine beteiligung der sperrmüllkosten wehren ?”

forsetis Experte! 01.10.2013 13:20

Dagegen wehren wird nichts bringen, denn der BGH hat entschieden, dass diese Kosten umlegbar sind:

http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/betriebskosten-auch-sperrmuellkosten-sind-umlegbar-6102.html

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.