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Shadow hat diese Frage gestellt
Hi Leute,
hab da ein Problem, ich bin am 01.02.08 in eine neue Wohnung gezogen.
Nun kommt der Vermieter und konfrontiert mich mit Daten die er sich ohne meine Erlaubnis eingeholt hat.
Zudem kommt hinzu das diese Daten falsch sind.
Angeblich hat er diese Daten vom Haus & Grund.

Ferner er angeblich auch Berufsbezogene Daten.

Ist dies statthaft?
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Ich kann nicht erkennen was meine Berufliche Ausbildung mit einem Mietvertrag zu tun hat.
Stichwörter: Persönliche Daten

1 Kommentar zu „Darf Vermieter ohne Gehnehmigung Daten des Mieters einholen”

Susanne Experte!

Den VM kannst Du nicht belangen, nur denjenigen, der diese Daten an den VM gegeben hat. Gegen den kannst Du Strafantrag wg. Verstoss gegen das Datenschutzgesetz stellen.
Ich würde das mal so bei der Polizei vorbringen, ggf. musst Du Strafantrag gegen Unbekannt stellen und die Polizei wird ermitteln, woher der VM die Daten hat.

Hätte der VM Deine Bonität prüfen wollen, so hätte er vor Abschluss des Vertrages Deine freiwillige Auskunft einholen müssen. Tatsächlich solltest Du ihn in die Schranken weisen!

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