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Cameron hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin in eine Wohnung eingezogen und es gab kein Wohnungsübergabeprotokoll. Kurz nach dem Einzug habe ich die kleine Beschädigung an einer Tür festgestellt. Inzwischen stehe ich mit dem Vermieter wegen anderer Dinge auf Kriegsfuß und habe die Wohnung gekündigt.

Wie ist die Rechtslage, muss ich dem Vermieter beweisen, dass die Beschädigung schon vor meinem Einzug bestand oder muss der Vermieter mir beweisen, dass dies nicht der Fall war?

Gruß

Cameron

1 Kommentar zu „Beweispflicht bei Beschädigung der Mietsache”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter sieht die Macke an der Tür und sagt das er eine neue haben will.
Du musst dem Vermieter beweisen das Du die Türe nicht beschädigt hast oder es ist so wenig das es unter den allgemeinen Abnutzungen fällt.
Bei der nächsten Wohnung Übergabeprotokoll machen oder mit neutralen Zeugen und Fotoapparat alles festhalten damit es nicht wieder so kommt.

Gruß
ghost

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