Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
alexben hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin neu hier im Forum und hoffe dass mir hier der Ein oder Andere einen Rat geben kann...

Zur Ausgangslage: Wohnen derzeit in einer 3ZKB in einem "Studentenhaus". Zu unseren Vermietern hatten wir seit dem Einzug garkeinen Kontakt mehr. Nicht weiter tragisch da es ohnehin oft zu Verständigungsproblemen kam (Armenier). Am 31.05. haben wir, da wir aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen fristgerecht zum 31.08. gekündigt. Da wir jedoch theoretisch schon zum 01.08. umziehen müssen haben wir uns dann Anfang diesen Monats um Nachmieter gekümmert bzw. die Wohnung inseriert. Nachdem wir die ersten Interessenten zum Vermieter geschickt haben, kam von demselben ein Anruf mit dem Hinweis "Wir haben keine Kündigung erhalten!" Als ich dem Vermieter sagte, dass ich die Kündigung persönlich in seinen Briefkasten geworfen habe (dass ich noch einen Zeugen dabei hatte habe ich mir als Trumpf bewusst aufgehoben), sagte er, er würde mal gucken ob er die Kündigung irgendwo finde.

Einige Tage später rief er wieder an um mir mitzuteilen, dass er den potenziellen Nachmieter ablehnt (sein gutes recht). Auf Nachfrage hat er dann gesagt, dass die Kündigung gefunden wurde, da aber kein Tagesdatum auf der Kündigung steht sei diese "ungültig".
Hier meine erste Frage: Hätte der Vermieter sich bei einer "ungültigen" Kündigung nicht bei mir melden müssen?? Und - ersetzt mein Zeuge das Tagesdatum?

Ich muss dazu sagen, dass mit dem Datum war echt blöd von mir aber sowas passiert leider wenn man viel um die Ohren hat.

Nunja, vom Vermieter kam dann die Aussage: "Findet Nachmieter, dann bleiben wir ohne Probleme".

- Mein Verdacht: die haben einfach nur kein Bock sich selbst um neue Mieter zu kümmern.

Heute beim Auszug kam dann der Klopper:
Wir wollten unseren abgeschlossenen Kellerraum ausräumen (6-7 Kartons mit persönlichen Unterlagen, alten Schulbüchern, etc.). Nur leider passte der Schlüssel nicht ins Schloss. Stattdessen passte er auf einmal in das Schloss eines anderen Kellerraums, in dem auch wertvolle Dinge von anderen Mietern des Hauses liegen. Da unsere Kartons nirgends auffindbar waren, und wir feststellen mussten, dass das Schloss an unserem Kellerraum definitiv getauscht wurde, haben wir einen kleinen Fehler gemacht und die Tür aufgeknackt. Zu unserer Überaschung mussten wir feststellen, dass unser Kellerraum komplett geräumt wurde. Eine andere Mieterin sagte uns darauf hin, dass die Vermieter in der letzten Zeit auch oft im Keller waren und etwas in der Art von "Sind eh nur paar Kisten" gehört haben. Weil sie selbst Angst vor den Vermietern haben und auch hier eine Sprachbarriere besteht möchte Sie aber dazu nicht mehr sagen. Fakt ist: das Schloss von unserem Kellerraum wurde ausgetauscht und unsere Persönlichen Dinge entsorgt oder "umplaziert" - keine Ahnung.

Habe jetzt schon viele Ratschläge von wegen "Hausfriedensbruch" oder "Diebstahl" gehört aber wollte auch bei euch fragen wie Ihr das beurteilt.

Da ich mir so langsam auch Sorgen um meine gezahlte Kaution mache, ziehe ich es in erwägung einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Viele Grüße und sorry dass es so viel zu lesen gibt ;)

Alex

3 Kommentare zu „Vermieter akzeptiert Kündigung nicht und bricht in Keller ein...”

Berthelstal Experte! 24.07.2011 07:22

Wenn Ihnen in Ihrem Kellerraum Gegenstände entwendet wurden, verständigen Sie die Polizei. Was soll das hier?

Mir etwas unverständlich, wieso Ihr Kellerschlüssel plötzlich in ein anderes Schloß passt. Was hatten Sie den in dem fremden Kellergelass zu suchen.

Bladder Experte! 24.07.2011 08:17

Zitat: "Ich muss dazu sagen, dass mit dem Datum war echt blöd von mir aber sowas passiert leider wenn man viel um die Ohren hat."

Was genau meinen Sie damit?

Die Angelegenheit mit dem Schloss deutet darauf hin, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt.
Na, jedenfalls ist er Schadensersatzpflichtig, auch wenn Sie von einer Anzeige absehen.

alexben 24.07.2011 10:11

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

@Berthelstal: Mein Mitbewohner, der den Keller nur bei Übergabe gesehen hat war gestern zu erst vor Ort und war so verunsichert als der Schlüssel nicht passte, dass er ihn einfach bei zwei anderen Kellerräumen ausprobiert hat.

@ Bladder: Damit meine ich, dass es unachtsam war das Tagesdatum an dem ich die Kündigung geschrieben habe nicht auf derselben zu vermerken.

Wie bewerten Sie die Rechtsgültigkeit meiner Kündigung unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass ein Zeuge dabei war (nicht der Mitmieter) und dass der Vermieter sich erst 1,5 Monate nach Zugang gemeldet und die Kündigung für unwirksam erklärt hat?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.