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Langhammert hat diese Frage gestellt
Im Zuge einer Vorbesprechung bzgl. der Kündigung einer Mietwohnung hat der Vermieter verlangt, dass eine Gaszentralheizung nebst Heizkörpern vor Übergabe der Wohnung zu entfernen wäre. Die Heizrohre sind teilweise im Boden verlegt - die Anlage ist insgesamt fachgerecht.
Die Heizung wurde vor ca. 25 Jahren auf eigene Kosten eingebaut – der Einbau wurde seinerzeit genehmigt.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall ?
Danke für Hinweise!

4 Kommentare zu „Ausbau der Heizung bei Kündigung rechtens ?”

Susanne Experte!

Tatsächlich hat der Vermieter ein Rückbaurecht und kann den Ausbau verlangen, unabhängig von einer Genehmigung.

Ghostraider Experte!

Auch wenn eine Genehmigung zum Einbau vorlag kann der Vermieter bei Auszug einen Rückbau verlangen.

Die Genehmigung besagt nur das, zur Zeit des einbaus der Heizung, der Vermieter mit der Umgestaltung der vorliegenden Bausubstanz einverstanden war.
Es wurde aber hierdurch keine Verpflichtung zur Übernahme bei Auszug klar und deutlich zugesagt.
Rückgabepflicht.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/r/1rueckgabepflicht.html

So ist es auf der einen Seite, auf der anderen Seite hat ein Richter anders entschieden.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Umbau.htm

Vor allem kommt es auf den Mietvertrag an was da abverlangt wird.

Da die ganze Angelegenheit bestimmt auch ein teurer Spass wird wenn alles wieder aufgehauen werden muss sollte doch besser mal ein Anwalt seine Gesetzbücher aufschlagen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Dies ist bestimmt billiger als die Arbeit durchzuführen, zumal man jetzt das Pro und Kontra gesehen hat.

Jeder Richter kann anders entscheiden solange kein BGH oder Grundsatzurteil vorliegt.
Gruß
ghost

Langhammert

Vielen Dank für die Antworten - wir werden den alten Mietvertrag nochmal genau studieren- Es existieren aber noch neuere Verträge (wegen Scheidung und damit verbundener Vertragsübernahme), die den alten Vertrag ersetzen und auch keinen Bezug mehr zur Heizung haben.

Nun denn, demnach ist es wohl nicht so- wie von anderer Seite behauptet, dass nach 10 Jahren diese auf Dauer ausgelegten Festeinbauten in das Eigentum des Vermieters übergehen.

Susanne Experte!

Nicht automatisch- das kann man allerdings vereinbaren!!!

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