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mausi593 hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe im Dezember die Miete um 40% unter vobehalt gemindert(Hundegebell,Hundekot,Defekte Wohnungstür,keine Klingel usw.).Habe es auch schriftlich mitgeteilt per Einschreiben.Die Mängel wurden bis heute nicht beseitigt.
Habe im Januar die Mietminderung von Dezember mit abgezogen und den rest überwiesen.Im Februar habe ich die Mite auch gemindert und Überwiesen.
Nun hab ich das Problem seit einigen Monaten, das meine Vermieterin die Heizung andauernd ausstellt.
Normalerweise müsste die Heizung ja von 6.00 Uhr-22.00Uhr funktionieren.
Die Heizung funktionier aber nur 2 Stunden am Tag, dann wird sie für 4-5 Stunden am Tag abgestellt und dann läuft sie wieder 2 Stunden.
Mit der Vermieterin ist leider nicht zu reden, sie meint ich soll doch erst mal meine Miete bezahlen.Desweiteren lässt sie sich stehts und ständig neue Schikanen einfallen.
Wieviel Mietminderung könnte ich für die Heizung veranschlagen, weil ich bin es leid andauernd im kalten zu sitzen.
Danke für die Hilfe.

LG mausi593

3 Kommentare zu „Mietminderung”

Ghostraider Experte!

Ich kann Ihnen nur den dringendsten Rat geben sofort einen Anwalt aufzusuchen.
Die Mietminderung wurde meiner Meinung nach unprofessionell durchgeführt.
Auch verstehe ich es so, das Sie die Mietminderung der Vermieterin mitgeteilt haben aber nicht die Mängel und wenn dann bestimmt nicht mit Fristsetzung.
Sie können zwar eine Mietminderung sofort ansetzen müssen aber der Vermieterin auch die Möglichkeit geben die Schäden zu beseitigen.
All das geht aus den hier vorliegenden Angaben nicht hervor.
Außerdem finde ich für diese Mängel die Mietminderung zu hoch und wenn die Vermieterin damit zum Anwalt geht haben Sie wenn Sie weiter die Mietminderung durchführen schnell einen Mietrückstand von zwei Monatsmieten und die Vermieterin einen Grund zur fristlosen Kündigung.

Grundsätzlich sollten Mietminderung nicht ohne Hilfe eines Anwalts für Mietrecht durchgeführt werden damit nicht solche Fehler unterlaufen.

Auch für den Heizungsausfall oder das Abstellen der Heizung können Sie Mietminderung ansetzen, aber ich denke diese Mietminderung ist jetzt schon in der durchgeführten drin.

Mehr geht da momentan nicht.

Wie gesagt mein Rat,

Auf zum Anwalt.

Gruß
ghost

mausi593

@Ghostraider
Die Mietmängel wurden dem Vermieter Aufgelistet mit % und fristsetzung mitgeteilt.
Der Vermieter hat die Mängel aber bis zum heutigenTag nicht beseitigt und wird es auch nicht tun, da er der meinung ist das die Minderung Mietschulden sind.Ich muss dazu sagen das die Vermieterin keine ahnung von Mietrecht hat.Sie war nach unterzeichnung des Mietvertrages auch der Meinung das sie den 2 Schlüssel behalten kann und einfach meine Wohnung betreten darf ohne mein bei sein.Das Schloss hab ich mitlerweile ausgetauscht nd die Vermieterin hat kein Zugang mehr zu meiner Wohnung.Nach dem Auswechseln des Schlosses fing der Terror erst richtig an.
Ich werde stets und ständig telefonisch von ihr belästigt und auch verbal angegriffen.Wenn irgendetwas ist muss ich ihr angeblich sofort zutritt zu meiner Wohnung geben.Wobei ich Ihr schriftlich mitgeteilt habe das sie dies bitte mit fristsetzung machen möchte und das auch bitte schriftlich.Aber daran halten tut sie sich absolut nicht.
Also ist sie der meinung man kann ja die Heizung ausstellen und so weiter.
Ich fühle mich hier richtig gemobbt von seiten der Vermieterin.

Danke aber noch mal für den Rat mit dem Anwalt.Werde gleich morgen dort anrufen.Vieleicht hat der ja noch eine andere möglichkeit.

LG mausi

Ghostraider Experte!

Man sollte niemanden aber auch nicht den dümmsten unterschätzen.
Auch wenn die Dame keine Ahnung vom Mietrecht hat könnte oder würde sie bei einer erneuten Mietminderung, (jetzt im Winter bis zu 50% auf die Zeit des Abstellens bezogen), doch wohl mal einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Dieser würde allein ja schon bei der vorhergegangenen Mietminderung die sich nach der Fristsetzung ja nur noch auf den Hundekot beziehen könnte (etwa 20%)sagen das es überzogen ist.

Die defekte Türe sowie Klingel hätten Sie nach der Fristsetzung von einem Handwerker reparieren lassen können und die Rechnung der Vermieterin vorlegen können.
Würde diese die Rechnung nicht Bar bezahlen könnten Sie dies über die Miete verrechnen.

Nur wenn Sie jetzt eine gesamt Mietminderung von den bestehenden 40 % und nochmal 50 % für die Heizung abdrehen ansetzen, wird Ihnen denke ich mal jeder Richter die Leviten lesen.

Zu dem schon gegebenen Rat einen Rechtsanwalt aufzusuchen würde ich noch raten sich eine neue Wohnung zu suchen da Sie diese Dame nicht mehr in den Griff bekommen und weitere Schikanen zu erwarten haben.

Gruß
ghost

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