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SmartRoadster hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

ich werde am 1.3. meine Wohnung kündigen.
Wir wohnen seit dem 1.5.2001 hier in der Wohnung, also fast 7 Jahre.
In unserem Mietvertrag (ein standard Mietvertrag von Haus & Grund) steht folgendes:
Die ges. Kündigungsfrist beträgt:
3 Monate, wenn die Wohnräume nicht mehr als 5 Jahre dem Mieter überlassen sind,
6 Monate, wenn die Überlassung mehr als 5 Jahre,
9 Monate, wenn die Überlassung mehr als 8 Jahre......gedauert hat....!

Ich habe schon viel gelesen, aber ich werde einfach nicht schlau draus. Ich lese immer, dass bei Verträgen die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden,das gilt, was im Mietvertrag gilt. Alle danach abgeschlossenen Verträge haben eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Dann habe ich aber auch gelesen, dass wohl 2005 nochmal ein Gesetz rauskam, dass das mit dem Verträgen die vor dem 1.9. abgeschlossen wurden, kippt!
Was denn nun? Gilt für mich nun 3 Monate, oder doch die 6 Monate Kündigungsfrist?

Ich versteh nur noch Bahnhof....wir möchen so schnell wie Möglich hier raus.

Bitte, bitte antwortet mir!!!! Total wichtig!!!!

1000 Dank!!!!!

1 Kommentar zu „Kann mir mal jemand ganz klar und deutlich die Kündigungsfristen erklären?”

Susanne Experte!

Mir ist auch nur bekannt, dass die genau beschriebene Staffelung in Altmietverträgen gültig ist.
Der Unterschied besteht m.W. darin, dass der Vertrag sich insofern widersprechen könnte, dass in der Klausel vor der Staffelung auf die gesetzliche Regelung verwiesen wird, d.h. die von Dir genannten Aufzählung ledliglich die gesetzliche Regelung widergeben soll, dann gelten die 3 Monate.
Siehe auch:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/kuendigung/2006-fristen-65S84-06-319.html
auch sehr interessant:
http://www.123recht.net/Das-neue-Mietrecht-und-Altvertr%C3%A4ge---Welche-K%C3%BCndigungsfristen-gelten-__a3254.html

Die Problematik scheint gerichtlich noch nicht ganz geklärt.

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