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Ernst-August hat diese Frage gestellt
Hallo, beim Neubau unseres Hauses haben wir 25% Rabatt auf die Gebäudeversicherung erhalten. 10 Jahre später hatten wir einen Wasserschaden (undichte Leitung) den die Versicherung bezahlt hat. Nach Regulierung des Schadens wurde uns der Rabatt gestrichen. Nun weigert sich der Mieter die Mehrkosten für die Versicherung in der Nebenkostenabrechnung zu bezahlen. Wie ist da die Rechtslage?

3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung/Gebäudeversicherung”

forsetis Experte! 13.06.2018 11:18

Die Rechtslage bekommt man von einem Anwalt oder vom Amtsgericht erklärt. In diesem Fall hat der Mieter aber seinen Anteil an der Gebäudeversicherung über die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen. Als Beweis der Richtigkeit der Kosten gibt man dem Mieter eine Kopie der Rechnung.

Ernst-August 13.06.2018 11:47

Der Mieter beruft sich auf ein Urteil vom AG Köln aus dem Jahr 2000, darin heißt es: Steigen nach einem Rohrbruch die Prämien für die Leitungswasserversicherung, ist diese Erhöhung vom Vermieter allein zu tragen.
Ich sehe es so das mir lediglich der Rabatt gestrichen wurde und auf einen Rabatt hat man keinen Anspruch.

Leo1 Experte! 18.06.2018 12:36

Nach Regulierung des Schadens wurde uns der Rabatt gestrichen.

Wie du schreibst, auf Rabatt hat man keinen Anspruch.

Anders wäre der Fall gelagert, wenn der VM bewußt defekte Rohre nicht ersetzen ließe und es da zu einem Wasserschaden käme. Hier wäre die Beitragserhöhung der Versicherung vom VM zu tragen. So meine Kenntnis.

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