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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Freundin hat sich als ICH-AG selbstständig gemacht und braucht nun in unserem Miethaus einen zusätzlichen Starkstromanschluß im Wohnzimmer. Wir haben einen Elektriker geholt und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Dabei stellte sich heraus, dass im Bad die Leitungen nicht korrekt verlegt wurden und es deswegen sehr gefährlich ist, das Bad zu benutzen. Wir haben dann unsere Vermieterin darüber informiert. Ihr Kommentar: Wenn einer was im Haus macht, dann nur IHR Elektriker und ausserdem hat dieser das Bad vor 6 Jahren korrekt hergerichtet. Ausserdem ist Starkstrom zu gefährlich und sie will das erst prüfen lassen, ob er verlegt werden darf.
Im Mietvertrag steht nichts davon drin, dass ein Gewerbe im Haus nicht ausgeführt werden darf.
Was können wir machen, wenn sie uns die Verlegung von Starkstrom verbietet ? Sie brauch ihn aber, um eine Industrienähmaschine zu betreiben.

danke für die Hilfe, Erich
Stichwörter: starkstrom + vermieterin + will + brauchen + miethaus

5 Kommentare zu „Brauchen Starkstrom im Miethaus - Vermieterin will nicht”

crazydad

Ich bin zwar kein Fachmann, aber soviel weiss ich:

Wenn nur "Ihr" Elektriker etwas machen darf, dann ist an der ganzen Sache was faul. Einfach für Euch - ihr lasst euch von Eurem Elektriker - besser wäre ein Gutachter -bescheinigen, dass die Elektrik im Bad nicht korrekt verlegt worden ist. Damit dann zur Vermieterin und die Mängel beseitigen lassen. Die Kosten für euren Elektriker/Gutachter muss dann auch die Vermieterin tragen, wenn Mängel bewiesen werden !!

Zum Thema Starkstrom kann ich nur sagen, wenn ihr z.Bsp. einen E-Herd in der Küche habt, der mit Starkstrom betrieben wird, dann sollte das kein Problem sein.
Wenn allerdings die Steigleitungen des Hauses nicht für Starkstrom ausgelegt sind, dann könnte es Probleme geben. Es gibt da das sogenannte Bestandsschutzgesetz, das es der Vermieterin erlaubt, diesen Zustand dann so zu lassen. Aber inwiefern das bei solchen Sachen greift, kann ich leider nicht sagen.

Aber die Sache mit dem Bad und dem Elektriker würde ich sofort klären !

CU
Sven

Erich

Danke dir für deine Antwort, bis jetzt hat sich die Vermieterin nicht gemeldet.

Erich

Gast Experte!


Im Mietvertrag steht nichts davon drin, dass ein Gewerbe im Haus nicht ausgeführt werden darf. [/quote:6c128]

das besagt leider gar nix, denn im Mietvertrag steht sicher auch nicht, das kein Puff, keine Kneipe oder sonstwas betrieben werden darf. Wenn ein Mietvertrag für eine "Wohnung" abgeschlossen ist, hilft wohl höfliches reden mit dem vermieter. Ob da massive beschwerden wegen der Bad-elektrik hilfreich sind wage ich zu bezweifeln.

Gast Experte!


das besagt leider gar nix, denn im Mietvertrag steht sicher auch nicht, das kein Puff, keine Kneipe oder sonstwas betrieben werden darf. [/quote:7870e]


Ist ja auch eher ne Frage, was für ein Gewerbe. Klar, dass ich in einer Wohnung keine Kneipe aufmachen darf, aber gegen eine solche gewerbliche "Ich AG" - das wohl mehr als Heimarbeit aussieht - kann sicher kein Vermieter etwas haben.

Und mit dem Streit wegen der Elektrik sollte man auch erst anfangen, wenn der Vermieter sich stur stellt, so war das gemeint.

Sven

karl

Sollte die Elektik einen sicherheitstechnischen Mangel haben, kannst Du nicht nur die Wohnung fristlos kündigen, sodern auch zu Deiner Sicherheit nach fruchtlosen Erinnerungen in schriftlicher Form einen Elektriker Deiner Wahl beauftragen um es richgten zu lassen.

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