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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

habe letzten Donnerstag einen Mietvertrag, nach Besichtigung einer Wohnung unterschrieben und heute bemerkt das unter der Spüle in der Küche ein Warmwasser Boiler angeschlossen ist. Küche und Bad werden offensichtlich von ihm versorgt. In der Immobilienscout Anzeige und bei der Besichtigung war keine Rede davon.

Zitag: "...Heizkosten: 30,00 EUR (Heizung/ Warmwasser"
Diese Aussage ist also nicht korrekt, denn Warmwasser bekomme ich ja über den Boiler und ich denke nicht dass ich da mit 30 Euro hinkomme.

Was soll ich tun? Mietminderung ? Zuschuss verlangen? Kündigen? Geld einklagen? ...keine Ahnung


bitte um Hilfe
Stichwörter: nun + verschwiegen + boiler

4 Kommentare zu „Boiler verschwiegen ! Was nun ?”

Susanne Experte!

Wenn Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast, muss dort doch stehen, was an NK zu leisten ist.
Was meinst Du mit Boiler?
Nicht in die NK würden z.B. die Kosten für Heißwasser einfließen, wenn das über einen elektrischen Durchlauferhitzer bezogen wird.
Heißes Wasser kann aber auch über eine Gastherme erzeugt werden, die auch die Heizung betreibt- entweder Zentral für das ganze Haus oder pro Etage. Bei einem Etagengerät wird es gern so gehandhabt, dass der Mieter den Vertrag mit dem Lieferanten (Gas) selbst abschließen muss. Bei zentralen Geräten hat der Vermieter den Vertrag mit den Versorgern.

neumieter07

hmm...also es ist so:

Unter der Spüle befindet sich ein Gerät mit einem Drehschalter. Damit kann ich entweder die Warmwasserversorgung für das Badezimmer oder für die Küche wählen. Ob das jetzt ein Beuler ist oder ein Durchlauferhitzer oder ähnliches weiss ich nicht. Ich mache mir nun sorgen dass ich höhere Kosten haben werde als auf der Anzeige angegeben. Dort stand es wie folgt:

Kaltmiete: 320,00 EUR (zzgl. Nebenkosten)
Nebnekosten: 50,00 EUR
Heizkosten: 30,00 EUR (Heizung/ Warmwasser)
Heizkosten sind in nebenkosten enthalten: nein

Folgen würde man daraus, dass das Warmwasser in den 30,00 EUR enthalten sei. Kann es aber eigentlich doch gar nicht weil ich mein Warmwasser über dieses Boilerding beziehe...lieg ich falsch und kann ich mich zurücklehenen? oder wurde ich getäuscht ?

Danke für die rasche Antwort

Leo

Susanne Experte!

Ob das jetzt ein Beuler ist oder ein Durchlauferhitzer oder ähnliches weiss ich nicht.[/quote:c0f28]

Vielleicht erst mal schlau machen und dann meckern?

Wenn es eine Gastherme ist, ist sie für warmes Wasser und Heizung verantwortlich.

Wenn das Wasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer erwärmt wird, werden natürlich Stromkosten verursacht, die separat zu den genannten Angaben gehen. Wie sich das genannte Mißverständnis dann auf den geschlossenen Mietvertrag auswirken würde, sollten erst einmal die Vertragsparteien unter sich klären!!!

Partizan 17.08.2024 16:08

Susanne, ich weiß nicht wie alt der Thread überhaupt ist, aber du hast leider nichts verstanden. Nichts.

Der Typ dachte, das Warmwasser zentral versorgt wird und somit in den Nebenkosten inkludiert sei. Dann hat er den Boiler/Durchlauferhitzer entdeckt und festgestellt, er muss die Warmwasserkosten gesondert zahlen. Mehr als er ursprünglich gedacht hat.

Also egal ob Boiler oder Durchlauferhitzer.

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