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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen, ich habe hier vor längerer Zeit schon einmal geschrieben.
Die Sachlage verhält sich im Moment so: nachdem mein Ex-Vermieter die Kaution bisher nicht rausgerückt hat, werden wir ihn jetzt wohl oder übel verklagen müssen. Jetzt frägt mich mein Anwalt heute, ob ich Zeugen hätte, die aussagen könnten, dass die Schäden vorher schon vorhanden gewesen wären. Worauf ich geantwortet habe, dass die Schäden so "unsichtbar" seien, dass da wohl kein Zeuge zu finden sei (es geht konkret um 2 fehlende Schrauben an der Dunstabzugshaube der Einbauküche, einen Haarriß auf einer Fliese im Bad- weswegen der Vermieter das ganze Bad neu fliesen lassen möchte, ein kleines Stück Plastik, das unten an der Klobrille abgesplittert ist).
Wohlmöglich wird der Vermieter aber als Zeugen seine Verwandtschaft (das Haus wurde bzw. wird zuvor sowie auch jetzt ausschließlich von ihnen bewohnt) heranziehen (die unsere Post aus dem Postkasten geklaut, unseren Strom, Sachen aus dem Keller und beim Umzug unser sündhaft teures Telefon gestohlen haben- Anzeigen wurden leider magels Beweisen eingestellt- also insgesamt sehr unehrliche Menschen), die sich, denke ich, auch vor keiner Falschaussage scheuen.
Mein Anwalt meinte, dass wenn wir den Prozess verlieren sollten wir die Gerichtskosten etc. tragen müssten- davor hätte ich Angst, wir studieren beide noch und kommen jeden Monat gerade so über die Runden, das wäre wirklich eine Katastrophe.
Andererseits will ich diese Verarsche nicht einfach so auf mir sitzen lassen...

Was meint ihr?
Und wie ist das mit dem Schimmel? Schickt das Gericht da einen Gutachter?

LG.
Stichwörter: beweislast + zeugen

6 Kommentare zu „Beweislast? Zeugen?”

Susanne Experte!

Ich denke, dass der Schadenersatz sich in Grenzen hält für:
2 Schrauben,
den Zeitwert einer Fliese (wie kommt denn der VM darauf, dass er wg. eines Haarrisses in einer Fliese ein neugefliestes Bad bekommt (und was sagt der Anwalt dazu???)
und die neue Klobrille würd ich auch noch spendieren, obwohl der VM nur Recht auf Ersatz zum Zeitwert hat.
Das hört sich doch alles nach unter 200.-€ an.
Hast Du keine Haftpflicht, die die Schäden übernimmt?

Cocinelle aktiver Benutzer

Hallo Susanne, danke für deine Antwort!
Also, wie der Vermieter darauf kommt, das ganze Bad neu fliesen lassen zu wollen weiß ich nicht- er hat es bisher auch noch nicht getan wegen (Zitat :) &quot;Terminverschiebungen seitens der neuen Mieter bzw. des Fliesenlegers&quot; -und das seit über 6 Monaten!-, dabei hat er zuvor doch behauptet, dass die Nachmieter (seine Verwandtschaft <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> ) wegen diesen zu erledigenden Arbeiten nicht hätten einziehen könnten und er uns die ihm entfallene Miete auch in Rechnung stellen wolle. Ich glaube er wollte das Geld einfach mal behalten und hat darauf gehofft, dass wir uns nicht mehr melden.
Ich habe meinem Anwalt Fotos geschickt (die Klobrille hatte ich damals leider vergessen zu fotografieren)- er meint es wäre nicht so ganz klar, bei wem die Beweislast läge (die Sachen waren, als wir dort eingezogen sind, schon in selbem Maße beschädigt- hauptsächlich geht es ja darum).
Und wir haben ja leider keine Zeugen.

Hast Du keine Haftpflicht, die die Schäden übernimmt?[/quote:7acd8]

Mein Freund hat eine, d.h. er ist bei seinen Eltern mitversichert, da er ja auch noch studiert.

LG.

Susanne Experte!

Dann würde ich mal abklären, ob die auch für die Schäden in der Wohnung Deines Freundes aufkommen.
Die Versicherung bezahlt auch nur, wenn die Forderungen berechtigt sind und übernimmt des Zeitwert.

Cocinelle aktiver Benutzer

Achso, ok, das hieße, sollten wir tatsächlich dafür aufkommen müssen, so könnte man es über die Haftpflicht versuchen?
Und wie wäre das dann mit den Kosten z.B. auch die für den gegnerischen Anwalt?
Das ich mir auch so einen bescheuerten Raffhals als Vermieter aussuchen musste. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

LG.

Susanne Experte!

Erst einmal denke ich zu wissen, dass der Vermieter hier in der Beweislast ist. Wenn der natürlich Zeugen auftreibt, die bestätigen, dass die Schäden von Dir sind...naja.
Ich würde das sofort der Versicherung mitteilen, sollen die sich doch mit dem Vermieter rumschlagen. Damit hast Du Dir doch Anwalt und Gericht gespart, sollte es wirklich nur um die Schäden gehen.
Will er dann immer noch die die Kaution rausrücken, mußt Du eben doch klagen.
Manche Vermieter meinen auch, wenn die Versicherung nicht zahlt, müßten dann wieder die Mieter aufkommen (wenn die Versicherung nicht zahlt besteht halt kein Anspruch) oder auch wenn die Versicherung nur den Zeitwert erstattet müßte der Mieter bis zum Neupreis auffüllen (auch Schwachsinn, weil die Versicherung halt übertriebenen Forderungen abwehrt und den Zeitwert ersetzt)
Schönes Beispiel: Wenn mir wer in meine Karre fährt und ich bin nicht schuld, bekommen ich lediglich den Zeitwert ersetzt.
Ich bekomme weder das gleiche Auto in neu von der gegenerischen Versicherung, noch ein anderes Auto in neu.
Um das mit dem Bad zu vergleichen: Der Vermieter bekommt für einen kaputten Twingo keinen neuen Mercedes.

Cocinelle aktiver Benutzer

Hallo Susanne, das Problem sind auch die fehlerhaften Abrechnungen- die der Vermieter bisher auch noch nicht korrigiert hat bzw. auf Forderungen unsererseits einfach nicht eingeht.
Der Sache mit der Versicherung werde ich mal nachgehen...

Danke für deine Hilfe!

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