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blitzblank2k hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bewohne derzeit ein Studentenzimmer bei dem ich Bad/Küche/WC gem. Mietvertrag mitbenutzen darf.

Den gleichen Vertrag hat die zweite Person auf der Etage die mit mir zusammen die Räume benutzt für sein Zimmer.

Zusammen beschrieben wir mit wasserlöslichen Stiften die Fließen um etwas "Pepp" in das WC zu bringen. Diese lassen sich ganz einfach abwischen mit einem feuchten Schwamm.

Heute kam die Hausverwalterin zu mir und sagte mir dass sie in unserem Bad/WC war und wir die Schriften entfernen sollen.

Nun ist meine Frage. Darf Sie einfach so in unsere Gemeinschaftsräume gehen?
Darf Sie sowas verlangen?

Vielen Dank schonmal...


0 Kommentare zu „Betreten von Gemeinschaftsräumen durch den Vermieter”

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