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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe 7 Monate in einer Wohnung gewohnt. Nach meinem Auszug hat die Vermieterin Waschbecken und einige Fliesen bemängelt. In die Fliesen sind teilweise Löcher in den Fliesen vorhanden, die wir nicht gemacht haben. 2 Löcher in den Fugen stammen von uns, um einen Spiegelschrank aufzuhängen. Waschbecken wurde ersetzt, die Löcher mit Fliesenmörtel zugemacht. Beides wurde von einem Fliesenlegemeisterbetrieb gemacht. Jetzt bemängelt die Vermieterin das Zuamchen der Fliesen, dass diese nicht fachmännisch verschlossen wurden und sie diese jetzt auf meine Kosten (Kaution) ersetzen lassen will. Zusätzlich gibt sie jetzt noch 2 Risse in Fliesen an, welche im Mängelprotokoll nicht angegeben waren. Im Mietvertrag steht folgendes: dass der Mieter die Mieträume in dem vorhandenen und ihm bekannten Zustand nach eingehender Besichtigung am Abnahmetermin als vertragsgemäß, insbesonders als in jeder Hinsicht bezugsfertig und unbeschädigt übernimmt.

Leider wurden bei meinem Einzug im Übernahmeprotokoll die vorhanden Löcher nicht vermerkt, jedoch mündlich in Anwesenheit meiner Person, der Vermieterin, der vorherigen Mieterin, meinem Vater und mir darüber gesprochen, dass diese Löcher vorhanden sind. Was nun? Muss ich die Fliesen ersetzen?Â
Stichwörter: auszug + beseitigung + dübellöcher

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