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Shiroi hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einem Studentenwohnheim. Im Mietvertrag steht folgender Satz: "Es ist nicht gestattet, den Mietraum anderen Personen zur alleinigen benutzung oder zur Mitbenutzung zu überlassen; insbesondere ist jede (auch teilweise) Gebrauchsüberlassung der Mieträume und Sachen an Dritte grundsätzlich untersagt. Hierunter fällt auch die kurzfristige Aufnahme von Familienangehörigen........"
Meine Frage:
Darf denn mein Freund bei mir 1x in der Woche bei mir übernachten? Tagsüber und den Rest der Woche ist er bei der Arbeit bzw bei sich daheim.
Oder fällt das schon unter kurzfristige Aufnahme?

Gruß,
Chrissi

0 Kommentare zu „Übernachtung von Freunden”

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