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wgberlin hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,
ich habe eine ziemlich dringende Frage. Ich wohne im Moment mit einer Freundin in einer WG. Ende letzten Jahres habe ich mich entschieden auszuziehen um alleine zu wohnen. Ich habe meine Vermieter per Mail davon in Kenntnis gesetzt und auch um eine Mietschuldenfreiheitsbescheininung gebeten. Diese habe ich auch erhalten. Weiter ging es dann mit der Frage ob ich kündigen kann und aus dem Vertrag rauskomme oder nicht. Die Hausverwaltung hat mir dann mitgeteilt das ich nicht alleine aus dem Vertrag rauskomme sondern wir wenn dann nur gemeinsam kündigen können. Meine Freundin möchte aber in der Wohnung wohnen bleiben. Daraufhin haben sie mir gesagt das wir einen passenden Nachmieter bringen müssen der an meiner Stelle mit in den Vertrag aufgenommen wird. Da ich es nicht glauben konnte das ich nicht aus dem Vertrag rauskomme habe ich einfach trotzdem Ende Januar gekündigt. Daraufhin kam ein Brief indem sie schrieben das sie der Kündigung nicht entsprechen können und ich nur aus dem Vertrag entlassen werde wenn wir einen Nachmieter anbieten. Gesagt getan ein Freund meiner Mitbewohnerin möchte gerne einziehen, nun habe ich am 17.2 eine Mail an die Hausverwaltung geschickt indem ich ihnen die Unterlagen von dem Freund meiner Mitbewohnerin mitgeschickt habe, plus Anschreiben von ihm an die Hausverwaltung. Darauf bekam ich keine Antwort. Am 23.2 habe ich eine weitere Mail geschrieben um zu fragen wie der Stand der Dinge ist, darauf gabs wieder keine Antwort. Gestern habe ich nun angerufen und auf den Anrufbeantworter gesprochen und um einen Rückruf gebeten, wieder keine Antwort. Heute ein erneuter Anruf meinerseits und Nachricht auf dem AB, bis jetzt habe ich immer noch keine Nachricht bzw einen Rückruf erhalten. Mittlerweile habe ich einen neuen Mietvertrag unterschrieben und werde am kommenden Wochenende ausziehen. Der Freund meiner Mitbewohnerin würde gerne ab dem 15.3 einziehen. ALl seine Unterlagen waren vollständig und, Gehaltsnachweise, Arbeitsvertrag, Schufa etc alles tip top. Wenn sie nicht mit ihm einverstanden sind müssen sie doch trotzdem bescheid sagen damit wir evtl einen anderen Nachmieter anbieten können. Ich bin echt in einer schwierigen Situation da ich natürlich nicht monatelang doppelt zahlen will. Was kann ich jetzt tun damit die Hausverwaltung endlich reagiert? Kann ich damit drohen meinen Mietanteil einzubehalten? Ich will doch nur wissen ob er nun einziehen kann oder ob sie einen weiteren Bewerber wollen. Im Moment fühle ich mich etwas schikaniert und so als ob sie uns beide aus der Wohnung haben wollen.

Ich hoffe wirklich das mir hier jemand helfen kann!
grüße laura

1 Kommentar zu „Aus WG ausziehen aber Hausverwaltung meldet sich nicht!”

mono Experte! 25.02.2011 15:32

Es ist natürlich sehr ärgerlich für Sie, dass die Hausverwaltung Sie so im Ungewissen lässt.

Allerdings ist es so, wie von der Verwaltung beschrieben. Ein Vetragsverhältnis kann grundsätlich nur von allen Vertragspartnern gemeinsam gekündigt werden. Da Ihre EX-Mitbewohnerin in der Wohnung bleiben möchte, sind Sie darauf angwiesen, dass die Hausverwaltung Ihren Nachmieter akzeptiert. Hierdrauf haben Sie allerdings keinen rechtlichen Anspruch.

Ich würde mir an Ihrer Stelle aber nicht allzu große Gedanken machen. Das in den sechs Tagen noch nichts entschieden/ bearbeitet wurde ist nicht ungewöhnlich. In einer Hausverwaltung hat es nunmal ein relativ hohes Arbeitsaufkommen.

Natürlich können SIe drohen, Ihren Mietanteil einzubehalten - dies würde jedoch lediglich dazu führen, dass es zu Mietrückständen käme. Zur Mietzahlung sind sie aber weiterhin verpflichtet. Da sie gesamtschuldnerisch haften, kann die Verwaltung entscheiden, ob sie den rückständigen Betrag von Ihnen oder Ihrer Ex-Mibewohnerin verlangt.

Haben Sie einfach noch bis Monatg Geduld. Sie erreichen Ihr Ziel sicherlich nicht schneller, indem sie die Verwaltung mit Mails und anrufen überziehen. Sollten Sie keine Rückmeldung bekommen, könnte zunächst hilfsweise ein Untermietverhältnis begründet werden (hierfür ist jedoch auch die Zustimmung der Verwaltung notwendig).

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