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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich habe vor knapp einem Jahr einen auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag unterschrieben und muss jetzt aus beruflichen Gründen umziehen. Eine Nachmieterin habe ich auch schon gefunden, die ab 01.04. einziehen würde. Miete, Abstand, Kaution usw. ist alles unter uns geregelt.

Nun verlangt aber mein Vermieter von MIR die Hinterlegung einer Bürgschaft in Höhe von EUR 1.600,00 (=3 Monatsmieten), dass gewährleistet ist, dass meine Nachmieterin die Mieten bezahlt/bezahlen kann !!!

Meine Nachmieterin hinterlegt ebenfalls die "normale" Kaution. Jetzt hat mein Vermieter also die doppelte Kaution für die gleiche Wohnung. Sonst würde er mich nicht aus dem Vertrag rauslassen...

Ist das rechtens ???

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Ralf
Stichwörter: kaution + mietvertrag + befristeter

1 Kommentar zu „Befristeter Mietvertrag und Kaution”

Susanne Experte!

Einerseits hat der VM kein Recht als eine höhere Sicherheit von 3 MM, andererseits ist der Vertrag einzuhalten. Ist hier eine Nachmietergestellung nicht schriftlich vereinbart, kann der VM verlangen, dass der Kündigungsverzicht eingehalten wird.

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