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AndreB32 hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung meiner alten Wohnung in der ich zum 30.06.2009 ausgezogen bin. Der alte Vermieter hat mir am 02.12.2010 per Einschreiben die Nebenkostenabrechnung für den letzten Zeiraum vom 01.01. - 30.06.2009 zugeschickt. Darin eine Nachforderung von 300 Euro gefordert.

Laut Paragraph 556 Absatz 3 BGB darf er die Nachforderung maximal 12 Monate nach Abrechnungszeitraum stellen. Nun meine Frage, ist die für mich beginnend vom 30.06.2009 an geltend oder der 31.12.2009.

Wenn, was ich hoffe der 30.06.2009 für mich gelten sollte wie verhalte ich mich jetzt?

Für Hilfe wäre ich dankbar,


Andrė

4 Kommentare zu „Auszug 30.06.2009 Nebenkostenabrechnug 02.12.2010 zugesandt”

mono Experte! 23.12.2010 20:04

Die Festlegung des Abrechnungszeitraum entnehmen Sie bite Ihrem Mietvertrag.

Sollte wie überwiegend, vom 01.01 bis 31.12. abgerechnet werden, so gilt die Betriebskostenabrechnung für 2009 als wirksam zugegangen.

AndreB32 23.12.2010 20:09

Der ist geschrâdert, also dann wohl eher zu meinem Ungunsten. Hatte ich schon befürchtet. Danke für die schnelle Antwort!

mono Experte! 23.12.2010 20:10

Ob die Höhe der Nachforderung berechtigt ist, kann jedoch an dieser Stelle nicht beurteilt werden.

Sollte Sie an der materiellen oder formellen Wirksamkeit der Abrechnung zweieln, so haben Sie bzw. eine Sie vertretende Person die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter Belegeinsicht zu beantragen.

AndreB32 23.12.2010 20:34

Ja das wurde mir auch schon angeboten. Die Höhe der Nachzahlung wurde mir so begründet, daß der Vorbesitzer des Hauses die Nebenkosten die durch das Haus selber entstehen zu gering auf die Mieter umgelegt worden seien.

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