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sebbo84 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Ich wohne seit 1 Jahr und 3 monaten in einer Wohnung. Die vermieter wohnnen unter mir. Ich habe mich von meiner freundin mit der ich die wohnung zusammen bestritten habe getrennt. Wg beziehungsproblemen aber auch, wegen ihres waschzwangs. Dieser ist so stark ausgeprägt dass der wasserverbrauch nach unserem einzug im gesamten haus um über 50% gestiegen ist. Hinzu kommt, dass es ein Altbau ist und man es hört wenn das wasser läuft. so auch die vermieter unter uns. es gab schon diverese streits diesbezüglich. So.. nun ist es halt so .. wir trennen uns,ich will die wohnung aber unbedingt behalten da ich soviel geld und arbeit rein gesteckt habe. Meine freundin hat heute gekündigt. ich hatte mit den vermieter bereits darüber gesprochen und angedeutet, dass ich die wohnung nicht allein finanzieren kann und ggf "einen freund" mit reinnehmen will.

Wie ist die rechtliche grundlage bzgl. dem vertrag der (einseitig?) gekündigt wurde und der sache ob die vermieter mir es verbieten können wen "mit ins boot" zu holen?

Vielen Dank
Sebastian

1 Kommentar zu „WG "gegen" den Willen des Vermieters”

Balkonexperte Experte! 30.06.2011 09:53

Betrachten Sie zuerst einmal die Kündigung Ihrer Ex als nicht gültig. Wenn 2 Personen einen Mietvertrag unterschrieben haben, müssen die auch entweder gemeinsam kündigen, oder wohnen bleiben. D.h., so lange Sie nicht zugestimmt haben, ist Ihre Ex auch für die Miete mit zuständig.

Lesen Sie bitte hier zum Thema: http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohngemeinschaft.htm

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