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Mieter_0815 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

meine beste Freundin hatte gestern ihre Wohnungsübergabe bei Auszug und selbstverständlich gab es Ärger.
Die Wohnung wurde damals renovierungsbedürftig übernommen, nun wurden beispielsweise folgende Punkte bemängelt.
Die weißen Türen weisen Gebrauchsspuren auf, also leicht dunklere Flecken dort, wo sie angefasst wurde. Die Wohnung wurde gestern besenrein übergeben, nun soll noch mal der Fliesenspiegel extra sauber gemacht werden, die Fugen im Bad von leichtem Schimmel befreit usw.

Der Hausverwalter, der zusammen mit meiner Freundin und dem Vermieter die Übergabe durchgeführt hat, sagte dann gestern, dass er die Wohnung so nicht abnehmen könne, meine Freundin alle Mängel beseitigen müsse und erst dann eine erneute Abnahme (am kommenden Montag) stattfinden könne.
Für die drei Tage, also 1. - 3.7. müsse dann anteilig die Miete gezahlt werden! Allerdings gibt es keinen Nachmieter, der nun einziehen würde und daher auch keinen Mietverlust oder -ausfall.

Kann der Vermieter trotzdem anteilig Miete verlangen und vor allem dann gleich für drei Tage, statt nur für den einen Tag heute, an dem die Ausbesserungsarbeiten durchgeführt werden, nur weil der Verwalter erst Montag wieder kann, obwohl der Vermieter unter der Wohnung wohnt, die Schlüssel also abgegeben werden können?

Grüße
Der Mieter_0815

4 Kommentare zu „Anteilige Miete bei Nachbesserungen von eh leer stehender Wohnung?”

Berthelstal Experte! 01.07.2011 10:43

Aus: "Mietrechtslexikon"

Allein der Umstand, daß in der Wohnung nach Rückgabe noch Mängelbeseitigungsarbeiten erforderlich sind, begründet einen Mietausfallschaden nicht; der Vermieter hat vielmehr Umstände darzulegen, nach denen eine frühere Weitervermietung nicht möglich war.

Das dürfte für Sie ausreichend sein.

Mieter_0815 01.07.2011 14:45

Prima, schon mal vielen Dank dafür!
Gibt's dazu vielleicht noch ein Aktenzeichen, einen Paragraphen, oder zumindest den Absatz im Mietrechtslexikon, auf den man sich berufen könnte?

Berthelstal Experte! 01.07.2011 16:45

Schauen Sie gefälligst selbst nach; bin nicht Ihr Butler!
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu.htm

Mieter_0815 02.07.2011 17:22

Ist ja gut. Entschuldigung, dass ich die Dreistigkeit besessen habe, noch mal zu fragen. Dennoch geht es auch etwas freundlicher.

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